Im Familienrecht konzentriert sich unsere Beratung auf die Trennungs- und Scheidungsfolgen, die Gestaltung vorsorgender Eheverträge, insbesondere für Unternehmer und Selbständige.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere:
- bei der Ehescheidung
- im Unterhaltsrecht
- in Kindschaftsangelegenheiten
- im Umgangsrecht
- im Sorgerecht
- beim Elternunterhalt
- bei der Vaterschaftsanfechtung
- beim Zugewinnausgleich
- beim Versorgungsausgleich
- bei der Hausratsteilung
- in Gewaltschutzverfahren
- bei der Zuweisung der Ehewohnung
- bei der Aufhebung von Lebenspartnerschaften
- bei der Regelung von Trennungs- und Scheidungsfolgen
- bei der Vermögensauseinandersetzung
- im Güterrecht