Wir sind Spezialisten und Fachanwälte für Wohnungseigentumsrecht
Das Wohnungseigentumsrecht in der heutigen Form existiert seit 1951. Mittlerweile ist Wohnungseigentum weit verbreitet und erfährt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Gerade in den letzten Jahren boomt der Markt für Eigentumswohnungen. Zugleich erfährt Wohnungseigentum insbesondere in städtischen Lagen erhebliche Wertsteigerungen.
Die Begründung von Wohnungseigentum, die Stellung des Wohnungseigentümers in der Gemeinschaft sowie die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sind bereits tatsächlich und rechtlich äußerst anspruchsvoll. Dies gilt insbesondere für das Abrechnungssystem der Wohnungseigentümer nach § 28 WEG. Hier wird von der Rechtsprechung vorausgesetzt, dass ein Wohnungseigentümer über buchhalterische Grundkenntnisse verfügt.
Die Kenntnis der einschlägigen Gesetzgebung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie Grundkenntnisse der prägenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) sind daher Voraussetzung für das Verständnis des Wohnungseigentums. Unsere Fachanwälte für Wohnungseigentumsrecht stehen Ihnen mit ihrer Expertise beratend zur Seite.
Die nachfolgende Darstellung der Materie – anhand von in der Praxis immer wieder auftretenden Fragen – soll einen ersten Einblick über die komplexe Materie des Wohnungseigentumsrechts und der in der Praxis häufig auftretenden Fallkonstellationen vermitteln. Selbstverständlich ersetzt die Darstellung keine umfassende Analyse eines konkreten Sachverhaltes sowie die Prüfung eines versierten Fachanwaltes für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Häufig gestellte Fragen zum Wohnungseigentumsrecht
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Urteile zum Wohnungseigentumsrecht
Erstmalige Herstellung des Gemeinschaftseigentums; Kostenerstattungsanspruch eines Wohnungseigentümers bei gegenteiliger Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung
/in WEG-Recht /von Redakteur1. Auslegung einer Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung zur Kostentragung bei Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums: 2. Ein Wohnungseigentümer haftet auch für die Kosten der erstmaligen Herstellung des Gemeinschaftseigentums/Kosten für die Beseitigung anfänglicher Mängel. Beschluss vom 03.07.2014; LG Koblenz 2 S 36/14.WEG
10.03.2014 / LG Koblenz: Entstehung von Gemeinschaftseigentum nach § 5 Abs. 2 WEG an Einrichtungen und Anlagen bei Aufteilung von Sondereigentum
/in WEG-Recht /von RedakteurLandgericht Koblenz, Urteil vom 10.03.2014, Az.: 2 S 49/13; rechtskräftig nach Nichteinlegung der Revision Problem/Sachverhalt:
Vollmachten in der Eigentümerversammlung:
/in WEG-Recht /von ppwAnmerkung zum Urteil des LG Landau vom 29.05.2013 6 S 166/12 Der Fall: In einer großen WEG standen Verwalterneuwahlen an. Die Wohnungseigentümer waren unzufrieden mit der bisherigen Verwalterin und es wurden daher Vergleichsangebote anderer Verwalter eingeholt. In der Eigentümerversammlung
08.02.2013 / BGH: Rauchmelder in der Wohnungseigentumsanlage
/in WEG-Recht /von ppwUrteil des BGH vom 08.02.2013, Az.: V ZR 238/11 Das Problem: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft hatte in einer Eigentümerversammlung den Kauf von Rauchmeldern zur Installation in den Wohnungen sowie den Abschluss eines Wartungsvertrages beschlossen. Ein
27.09.2012 / BAG: Kündigung Arbeitsverhältnis Hausmeister in Wohnungseigentümergemeinschaft
/in WEG-Recht /von ppwUrteil BAG vom 27.09.2012, Az.: 2a ZR 838/11 Der Ausgangsfall: Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 27.09.2012 hat für Wohnungseigentümergemeinschaften/Verwalter eine überragende Bedeutung. In dem Ausgangsfall stritt der Kläger mit der beklagten Wohnungseigentümergemeinschaft
12.07.2012 / AG Koblenz: Anfechtung des Beschlusses über die Wiederbestellung des Verwalters
/in WEG-Recht /von ppwAG Koblenz vom 12.07.2012 Az.: 133 C 3305/11; ZMR 2013, 229 Der Fall: Im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Koblenz liegt eine in wohnungseigentumsrechtlichen Kreisen sehr bekannte Wohnungseigentumsanlage. In dieser Wohnungseigentumsanlage war es im Jahre 2005 zu Streitigkeiten über die
Redezeitbeschränkungen in der Eigentümerversammlung: Ein effektives Mittel gegen querulantische Miteigentümer
/in WEG-Recht /von ppwAusgangslage: Eigentümerversammlungen dienen der Meinungsfindung innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft. Häufig werden Eigentümerversammlungen jedoch von zumeist von querulantischen Miteigentümern als Forum missbraucht. In Folge
14.06.2011 / LG Koblenz: Duldung der Errichtung eines Windschutzes innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft
/in WEG-Recht /von ppwDas LG Koblenz hat sich im Urteil vom 14.06.2011 (Az.: 2 S 5/11) mit der immer wieder in der Rechtsprechung diskutierten Problematik der Duldung einer baulichen Maßnahme gemäß § 22 Abs.1 WEG auseinandergesetzt. Im Streit stand eine von einem
04.04.2011 / OLG Koblenz: Streitwert bei Anfechtungsklage gemäß § 46 WEG
/in WEG-Recht /von ppwÄnderung der Rechtsprechung OLG Koblenz Beschluss vom 04.04.2011 Lange Zeit war vor dem Landgericht Koblenz umstritten, wie der Streitwert bei Beschlussanfechtungsklagen festzusetzen ist. Schwierigkeiten bereitet hier insbesondere die Vorschrift des § 49 a GKG. Diese ist recht umständlich formuliert.
01.04.2011 / BGH: Die Jahresabrechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft
/in WEG-Recht /von ppwDer BGH hat sich im Urteil vom 01.04.2011 (V ZR 162/10) abermals nach der Entscheidung vom 01.12.2009 (V ZR 44/09) mit den Voraussetzungen einer Jahresabrechnung der Wohnungseigentümer auseinandergesetzt. Gleichzeitig hat der
18.01.2011 / OLG: „Koblenzer-Formel“ zur Berechnung des Streitwertes bei Anfechtungsklagen gegen Jahresabrechnungen der Wohnungseigentümergemeinschaft
/in WEG-Recht /von ppwDie Ermittlung des Streitwertes für Beschlussanfechtungsklagen gegen Jahresabrechnungen in der Wohnungseigentümergemeinschaft war lange Zeit unklar. Nunmehr hat das Oberlandesgericht Koblenz im Beschluss vom 18.01.2011 (Az.: 5 W
17.11.2010 / BGH: Verwendung von Verbrauchswerten eines nicht geeichten Wasserzählers beo Betriebskostenabrechnung
/in WEG-Recht /von ppwDer Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass im Rahmen der Betriebskostenabrechnung die Messwerte eines nicht geeichten Wasserzählers verwendet werden dürfen, wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die angezeigten