Ob als Unternehmer oder Privatperson: Sobald Sie mit dem Finanzamt in Berührung kommen, stehen Sie vor einer komplexen Rechtsmaterie, die ohne ständige und kompetente Steuerberatung kaum handhabbar ist. Von unsren Fachanwälten für Steuerrecht sowie  Handels- und Gesellschaftsrecht erhalten Sie fachübergreifende exzellente Rechtsberatung rund um Steuern und Finanzen, wenn gewünscht auch  in enger Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Neben der alltäglichen Steuerberatung durch Ihren Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer tauchen oft spezielle, steuerjuristisch schwierige Fallgestaltungen auf. Als Ihr Partner übernehmen wir die Prüfung und Steuerung komplexer steuerlicher Gestaltungen. Unser Ziel: Sie zu entlasten, aufwendige Auseinandersetzungen zu vermeiden und zusammen mit Ihnen maßgeschneiderte, rechtssichere und optimale Lösungen zu erarbeiten.

Beratung und Vertretung durch den richtigen Anwalt für Steuerrecht

Unsere Fachanwälte für Steuerrecht sowie für Handels- und Gesellschaftsrecht beraten und vertreten Sie bei steuerlichen und handels- und gesellschaftsrechtlichen Vorgängen wie:

  • Unternehmensfortführung und -nachfolge

  • Umwandlungsvorgängen (Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung)

  • Unternehmenskauf oder -verkauf (Asset Deal, Share Deal)

  • Fragen der Auseinandersetzung, Liquidation, Ausschließung oder Kaduzierung

  • Fragen des internationalen Steuerrechts einschließlich des Zollrechts beim Import aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union

Ein weiteres Tätigkeitsfeld unserer Anwälte für Steuerrecht ist die Vertretung in Einspruchsverfahren sowie Finanzrechtsstreiten vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof auf allen Gebieten des gesamten Steuerrechts und Abgabenrechts, insbesondere in den Bereichen der:

  • Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

  • Recht der Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Jahresabschlusses

  • Umsatzsteuer- und Grunderwerbssteuer

  • Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

  • allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungsrecht

Schließlich vertreten wir Sie als Anwälte für Steuerrecht außergerichtlich und gerichtlich in Steuerstrafsachen (Steuerhinterziehung, Fragen der Selbstanzeige etc.) und Steuerordnungswidrigkeiten (siehe hierzu die Detailseite Wirtschaftsstrafrecht).

Ihre Fachanwälte für Steuerrecht

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Herr Noviyanti

Guido Noviyanti

Sekretariat Katrin Arzbach
arzbach@ssbp.de
noviyanti@ssbp.de
0261 91506-24

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Anwalt Steuerrecht Herr Schwarz

Stefan Schwarz

Sekretariat Michelle Bach
bach@ssbp.de
schwarz@ssbp.de
0261 91506-12

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