Das Urheberrecht der Bundesrepublik Deutschland schützt das Recht des Urhebers an seinen Werken, regelt sein Verhältnis zu seinen Rechtsnachfolgern, den Inhalt, den Umfang und die Übertragbarkeit seiner Rechte ebenso wie die Folgen von unterschiedlichen Rechtsverletzungen.

Im Vergleich zum Gewerblichen Rechtsschutz – welcher die Ergebnisse geistiger Kreativität im gewerblichen Bereich schützt, wie etwa im Fall von Patenten, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster oder Kennzeichen (Marken) – schützt das Urheberrecht die Ergebnisse im kulturellen Bereich. Eine Voraussetzung des Werks ist das persönliche Schaffen des Urhebers durch gestaltenden, formprägenden Einfluss. Demzufolge sind reine Ideen nicht geschützt.