Sie entscheiden selbst, wir helfen Ihnen als Anwälte für Erbrecht aus Koblenz dabei
Ihr persönliches Vermögen ist für Sie von besonderem Wert. Sie haben es im Laufe Ihres Lebens selbst aufgebaut und es ist oft mit unzähligen persönlichen Erinnerungen verbunden. Deshalb möchten Sie selbst entscheiden, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erhält. Wir verstehen Sie. So beraten, vertreten und unterstützen wir Sie als Ihre Partner in allen Belangen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge. Unsere fachübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Sozietät ermöglicht eine umfassende Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Gerade im Erbrecht und im Rahmen der Vermögensnachfolge sind steuerliche und bei Unternehmern ggf. auch gesellschaftsrechtliche Tücken und Fallstricke zu beachten. Die fachübergreifende Bearbeitung durch unsere jeweils ausgewiesenen Experten und Fachanwälte für Erbrecht, Steuerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht garantieren Ihnen optimale, rechtsichere Lösungen.
Die beste Beratung durch unsere Fachanwälte für Erbrecht für Ihr Vermögen
Wird die Erbfolge/Vermögensnachfolge nicht ausreichend geplant, drohen langwierige Streitigkeiten, kostspielige (erbschafts-)steuerliche Folgen und erhebliche Vermögensverluste. Unsere Fachanwälte für Erbrecht und Vermögensnachfolge verhindern das mit der langjährigen Erfahrung in diesem Fachgebiet und regeln gemeinsam mit Ihnen Ihre Angelegenheiten.
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Das BGB geht von der Alleinerbschaft als Regelfall aus. In der Praxis wird der Erblasser jedoch regelmäßig von mehreren Personen beerbt. Streitigkeiten bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften und bei der Nachlassverwaltung sind oft vorprogrammiert. Häufig versperren sich einzelne Miterben aus sachfremden Gründen den vernünftigen und wirtschaftlich sinnvollen Regelungen. Wir unterstützen Sie bei der Ermittlung, Bewertung und Verwaltung des Nachlasses. Ihre Rechte setzen wir innerhalb der Erbengemeinschaft durch.
Abwehr und Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen/Pflichtteilsergänzungsansprüchen
Das Pflichtteilsrecht garantiert Abkömmlingen, Eltern sowie Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Werden diese Personen enterbt, können Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden. Dem Pflichtteilsberechtigten stehen neben Zahlungsansprüchen auch Auskunftsansprüche sowie Wertermittlungsansprüche zu. Wir setzen begründete Pflichtteilsansprüche für Sie durch und wehren unbegründete Ansprüche ab.
Pflichtteilsergänzungsansprüche verhindern oder reduzieren die Möglichkeit der Aushöhlung der durch das Pflichtteilsrecht garantierten Mindestbeteiligung. Das sind die Fälle, in denen der Erblasser bereits zu Lebzeiten Vermögen verschenkt, um Pflichtteilsansprüche zu vermeiden oder zu reduzieren. In diesen Fällen ermitteln wir Ihre Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach und setzen diese durch.
Testamentsgestaltung
Jeder Erblasser kann seinen Erben selbst bestimmen. Das kann durch Einzeltestamente, gemeinschaftliches Ehegattentestament oder Erbvertrag erfolgen. Werden letztwillige Verfügungen ohne juristische Unterstützung errichtet, ergeben sich häufig Missverständnisse oder Unklarheiten. Wir helfen Ihnen, die gewollten Regelungen sicher zu gestalten. Dabei beraten wir Sie auch in steuerlicher Hinsicht und helfen bei der Vermeidung zukünftiger Erbstreitigkeiten.
Vermögensnachfolge und vorweggenommene Erbfolge
Vermögende Unternehmer und Privatpersonen müssen darauf achten, ihre Vermögensnachfolge frühzeitig zu sichern. Dies kann besonders effektiv durch lebenszeitige Verfügungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge geschehen. Dabei gilt es, alle steuerlichen Freibeträge, soweit möglich auch mehrfach, geltend zu machen. Auch sind gesellschaftsrechtliche Verträge und letztwillige Verfügungen so aufeinander abzustimmen, dass eine geordnete Übergabe an den geeigneten Nachfolger erfolgen kann. Das übernehmen wir gerne für Sie und zwar fachübergreifend durch unsere jeweils ausgewiesenen Experten und Fachanwälte für Erbrecht, Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht.
Übernahme von Testamentsvollstreckungen und Vorsorgevollmachten
Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann der Erblasser sicherstellen, dass seine letztwilligen Verfügungen auch tatsächlich umgesetzt werden. Regelmäßig verhindert der Testamentsvollstrecker die Schädigung des Nachlasses und schützt minderjährige Erben. Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass, er erfüllt Vermächtnisse, überwacht Auflagen und wickelt Teilungsanordnungen ab. Unsere Fachanwälte für Erbrecht übernehmen diese Rolle zuverlässig und konsequent.
Bereits zu Lebzeiten kann eine Vertrauensperson zur Verwaltung und Sicherung des Vermögens bevollmächtigt werden. Regelmäßig ersparen Altersvorsorgevollmachten die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers. Durch Bevollmächtigte kann der für den Nachlass gefährliche Zeitraum zwischen dem Tod des Erblassers und Feststellung des Erben beziehungsweise Bestellung eines Testamentsvollstreckers überbrückt werden. Wir beantworten Ihnen dazu alle Fragen.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Unsere Anwälte für Erbrecht beraten und unterstützen Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Vorrangiges Ziel sind dabei außergerichtliche Regelungen, um unnötige Gerichtsprozesse und damit Verfahrenskosten zu vermeiden.
Kommt es jedoch zum Prozess, setzen wir uns als Ihr Erbrecht Anwalt vehement für Ihre Rechte vor Gericht ein. Wir vertreten Sie in Erbscheinverfahren, in Teilungsversteigerungsverfahren sowie in allen Zivilprozessen.
Ihr Fachanwalt für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Rechtsanwalt für Erbrecht in Koblenz: planen Sie Ihre Vermögensnachfolge, die Erbschaft
Wenn es um Ihre Vermögensnachfolge und die Erbschaft geht, ist eine kompetente Beratung unerlässlich. Unser erfahrener Rechtsanwalt Erbrecht Koblenz kann Ihnen helfen, Ihre Vermögensübertragungen zu planen und sicherzustellen, dass Ihre Wünsche erfüllt werden. Als Anwalt Erbrecht Koblenz beraten wir Sie umfassend rund um das Rechtsgebiet des Erbrechts.
Ganz gleich, ob es darum geht, eine letztwillige Verfügung aufzusetzen, ein Testament oder Erbvertrag zu schließen oder Ihre Nachlassangelegenheiten zu regeln – unsere Fachanwaltskanzlei für Erbrecht in Koblenz kann Ihnen dabei helfen, alles rechtzeitig zu erledigen und juristisch korrekt umzusetzen. Der Prozess kann kompliziert sein und ohne die richtige Rechtsberatung kann es schwierig werden, alle notwendigen Schritte zu verstehen und die Grundlage für eine ordnungsgemäße Nachlassabwicklung vorzubereiten.
Wenn Sie sich für unseren Rechtsanwalt Koblenz Erbrecht entscheiden, können Sie sich sicher sein, dass Sie die bestmögliche Beratung und Vertretung erhalten und Ihre Angelegenheiten in guten Händen sind. Kontaktieren Sie unsere Kanzlei, um Ihre Erbfolge zu planen und Ihre rechtlichen Bedürfnisse zu erfüllen. Wir vertreten Sie langjährig und helfen, dass Ihr Vermögen sowie Ihre Immobilien an die richtigen Angehörigen und Verwandten übergehen. Die Kompetenz unserer Fachanwälte für Erbrecht wird untermauert durch unsere Fachkenntnisse im Steuerrecht über unsere Rechtsanwälte für Steuerrecht. Erbrechtliche Konstruktionen sollten unbedingt steuerlich geprüft werden, denn oft liegen hier die Vorteile oder, im schlimmsten Fall, das böse Erwachen, weil Expertise nicht eingeholt wurde und Nachlassverbindlichkeiten unterschätzt werden.
Unsere Rechtsanwälte helfen bei Streitigkeiten im Nachlass
Streitigkeiten im Nachlass sind oft emotional aufgeladen und können zu Konflikten innerhalb der Familie führen, besonders wenn es um die Auseinandersetzung zwischen Miterbe und Pflichtteilsberechtigten geht. Im Todesfall oder Erbfall ist es daher ratsam, sich frühzeitig an unseren qualifizierten Anwalt für Erbrecht Koblenz zu wenden, der bei der Klärung rechtlicher Fragestellungen im Zusammenhang mit der Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses weiterhelfen kann.
Unsere Anwaltskanzlei mit Fachanwalt für Erbrecht, die sich auf Erbrecht Koblenz und Steuerrecht spezialisiert haben, kennen sich mit den komplexen Gesetzen und Gerichtsverfahren aus und können auf eine schnelle und pragmatische Lösung der Streitigkeiten hinwirken, insbesondere bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Als Experten für erbrechtlichen Angelegenheiten unterstützen wir auch bei der Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung.
Gerade in solchen sensiblen Situationen ist es wichtig, einen seriösen und erfahrenen Fachanwalt an Ihrer Seite zu haben, der Ihnen kompetent und vertrauensvoll zur Seite steht und die Pflichten des Verstorbenen klärt. Unsere anwaltliche Unterstützung im Bereich Erbrecht sorgt dafür, dass alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt werden und Sie die bestmögliche Lösung für Ihre Situation erhalten.
Testament rechtskonform vorbereiten mit unseren Fachanwälten für Erbrecht
Beim Thema Erben und Vererben sollte man nichts dem Zufall überlassen. Eine Testamentsgestaltung ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers umgesetzt wird und keine Streitigkeiten unter den Erben entstehen. Doch wie sollten Sie ein Testament errichtet bzw. korrekt vorbereiten und welche Aspekte müssen berücksichtigt werden? Welche steuerrechtlichen Fragen sind zu klären, etwa zum Freibetrag oder zur Hälfte des gesetzlichen Erbteils beim Pflichtteil?
Dabei kann unser Erbrecht Koblenz Fachanwalt behilflich sein. Als Spezialist auf diesem Fachgebiet mit mehreren Fachanwaltschaften kennt er alle gesetzlichen Bestimmungen und kann individuelle Bedürfnisse testamentarisch oder notariell beurkundet in das Testament einbeziehen. Durch die anwaltliche Beratung eines Anwalts für Erbrecht sind Sie auf der sicheren Seite und können sicherstellen, dass der Nachlass entsprechend der eigenen Vorstellung im Bereich der lebzeitigen Vermögensplanung geregelt wird.
Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, alle relevanten Rechtsgebiete zu berücksichtigen und eine umfassende Lösung zu erarbeiten. So können Sie sicher sein, dass Ihr Erbe genau nach Ihren Wünschen verteilt wird und Ihre Angehörigen bestmöglich abgesichert sind.
Kein Testament und Streitigkeiten in der Familienrangfolge
Als Rechtsanwalt Koblenz Erbrecht verstehen wir, wie wichtig es ist, zu Lebzeiten ein Testament zu erstellen, um Familienkonflikte zu vermeiden. Leider kann es jedoch vorkommen, dass kein Testament vorliegt und die gesetzliche Erbfolge in Frage gestellt wird, etwa wenn die Eltern des Erblassers oder der Ehegatte ihre Ansprüche geltend machen. In solchen Fällen ist es unerlässlich, kompetente Beratung und Vertretung in Anspruch zu nehmen.
Besonders wenn ein Pflichtteilsberechtigter seine Ansprüche durchsetzen möchte, ist professionelle Unterstützung durch unsere Anwälte für Erbrecht erforderlich. Unser Ziel ist es, unsere Mandanten während des Erbschaftsprozesses beizustehen und sie bei der Lösung von Streitigkeiten zu helfen, um eine reibungslose Verteilung des Erbes sicherzustellen.
Als Anwalt Erbrecht Koblenz sind wir stolz darauf, unsere Erfahrung und unser Wissen in verschiedenen Rechtsgebieten dazu zu nutzen, um unseren Mandant in diesem schwierigen Prozess die bestmögliche Lösung zu finden. Sie haben Fragen zum Erbrecht? Dann kontaktieren Sie unsere Kanzlei SSBP in Koblenz und vereinbaren Sie einen Beratungstermin – wir helfen Ihnen gerne, diesen Prozess zu durchlaufen.
Sie suchen einen Rechtsanwalt für Erbrecht oder Vermögensnachfolge, in uns finden Sie einen Partner zum Erfolg. Wir melden uns bei Ihnen sofort oder rufen Sie, falls gewünscht, zurück.


