Beste Beratung rund ums Wohnungseigentum
Das Wohnungseigentumsgesetz existiert schon seit 1951. Mittlerweile ist Wohnungseigentum weit verbreitet und erfährt eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Gerade in den letzten Jahren boomt der Markt für Eigentumswohnungen. Zugleich erfährt Wohnungseigentum insbesondere in städtischen Lagen erheblichen Wertsteigerungen. Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Matthias Pauli ist seit vielen Jahren auf dieses Thema spezialisiert und steht Ihnen, wenn erforderlich, gemeinsam mit den weiteren Immobilienspezialisten aus unserer Kanzlei, effektiv, schnell und kompetent maßgeblich zur Seite.
Tiefe Expertise im Wohnungseigentumsgesetz
Eins ist klar: Die Begründung von Wohnungseigentum, die Stellung des Wohnungseigentümers in der Gemeinschaft sowie die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sind bereits tatsächlich und rechtlich äußerst anspruchsvoll. Insbesondere das Finanzsystem nach § 28 WEG stellt Wohnungseigentümer vor große Herausforderungen, da eine Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 2 WEG zum Verständnis buchhalterische Grundkenntnisse erfordert.
Fachliches Verständnis sind bei wohnungseigentumsrechtlichen Fragen somit eine Grundvoraussetzung. In der Praxis zeichnet sich daher für Wohnungseigentümer, Verwalter oder Verwaltungsbeiräte ein erheblicher Beratungsbedarf ab. Unsere SSBP Fachanwälte kennen die einschlägige Gesetzgebung aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) sowie der prägenden Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) vollumfänglich.
Das Wohnungseigentumsgesetz hat zudem durch das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzt vom 01.12.2020 (WeMOG) erhebliche Änderungen erfahren, deren Auswirkungen noch gar nicht abgesehen werden können. Dies macht es für eine umfassende Rechtsanwendung erforderlich, sich mit den anstehenden wohnungseigentumsrechtlichen Besonderheiten auseinanderzusetzen. Das übernehmen wir für Sie, können so anstehende Probleme erkennen und für Sie zielgerichtet und effektiv bearbeiten.
Wohnungseigentumsrechtliche Fälle werden in unsere Kanzlei in Koblenz vornehmlich durch Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohungseigentumsrecht Matthias Pauli betreut. Dieser bearbeitet seit vielen Jahren schwerpunktmäßig wohnungseigentumsrechtliche Mandate und verfügt daher über fundierte Fachkenntnisse. Belegt werden diese, neben der Fachanwaltschaft, durch einschlägige Publikationen – zuletzt Elzer, Stichwortkommentar Wohnungseigentumsrecht, Nomos 2021. [https://www.nomos-shop.de/nomos/titel/stichwortkommentar-wohnungseigentumsrecht-id-87441/]
Lothar Breitenbach
Sekretariat Petra Schröder
schroeder@ssbp.de
rompelberg@ssbp.de
0261 91506-42
Christoph Schöll
Sekretariat Sandra Höfner
hoefner@ssbp.de
schoell@ssbp.de
0261 91506-48
Matthias Pauli
Sekretariat Christina Dietz
dietz@ssbp.de
pauli@ssbp.de
0261 91506-32
Thomas Rompelberg
Sekretariat Jessica Dedenbach
dedenbach@ssbp.de
rompelberg@ssbp.de
0261 91506-12
In wohnungseigentumsrechtlichen Fällen auf Ihrer Seite
Mögliche Fallgestaltungen, bei denen wir Sie unterstützen
- Begründung von Wohnungseigentum
- Abgrenzung Sondereigentum/Gemeinschaftseigentum
- Sondernutzungsrechte
- Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung
- Beginn der Wohnungseigentümergemeinschaft/Erwerb vom Bauträger
- Beendigung einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- Gemeinschaft der Wohnungseigentümer/Individualrechte der Eigentümer
- Veräußerung von Wohnungseigentum/Veräußerungsbeschränkungen
- Rechte und Pflichten der Eigentümer nach §§ 13, 14 WEG
- Nutzen/Kosten und Umlageschlüssel
- Entziehung des Wohnungseigentums
- Ordnungsgemäße Verwaltung des Wohnungseigentums/Anspruch auf ordnungsgemäße Verwaltung
- Erhaltungsmaßnahmen/Baumaßnahmen
- Eigentümerversammlung
- Verwalter (Bestellung, Aufgaben und Abberufung)
- Verwaltungsbeirat
- Finanzsystem der Gemeinschaft (Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung)
- Verwaltungsbeirat
- Klageverfahren in Wohnungseigentumssachen
Wohnungseigentum in der Corona Krise
Die Corona-Pandemie stellt die Verwaltung von Wohnungseigentum vor große Herausforderungen. Zu diesem Thema haben wir fortschreitend mit den Einschränkungen bzw. Lockerungen im Rahmen der Pandemie verschiedene Newsletter veröffentlicht; diese stellen sich wie folgt dar:
- 03.2020 Verwaltung von Wohnungseigentum in der Corona-Krise
- 05.2020 Verwaltung von Wohnungseigentum in der Corona-Krise II
- 05.2020 Verwaltung von Wohnungseigentum in der Corona-Krise III
- 06.2020 Verwaltung von Wohnungseigentum in der Corona-Krise IV
- 11.2020 Verwaltung von Wohnungseigentum in der Corona-Krise V
- 12.2020 Verwaltung von Wohnungseigentum in der Corona-Krise VI
- 12.2020 Verwaltung von Wohnungseigentum in der Corona-Krise VII
- 03.2021 Verwaltung von Wohnungseigentum in der Corona-Krise VIII
- 06.2021 Verwaltung von Wohnungseigentum in der Corona-Krise IX
Belegte Qualität bei wohnungseigentumsrechtlicher Beratung
Veröffentlichungen in Büchern/Kommentaren
Matthias Pauli in Elzer, Stichwortkommentar Wohnungseigentumsrecht, Nomos 2021 [https://www.nomos-shop.de/nomos/titel/stichwortkommentar-wohnungseigentumsrecht-id-87441/]
Veröffentlichungen in Zeitschriften
- Matthias Pauli: Die Begründung und Kündigung von Arbeitsverhältnissen der teilrechtsfähigen Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Verwalter, in: ZMR 2/2016, S. 89 ff. (gemeinsam mit Dimsic)
- Matthias Pauli: Beschlüsse der Wohnungseigentümer zu Fortgeltungsklauseln von Wirtschaftsplänen, in: AnwZert MietR 21/2017 Anm. 1
- Matthias Pauli: Bindungswirkung von Gestaltungsurteilen bei Beschlussersetzungsklagen nach § 21 Abs. 4, Abs. 8 WEG, in: AnwZert MietR 25/2017 Anm. 2
- Matthias Pauli: Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen den Verwalter aus dem Verwaltervertrag durch einen Wohnungseigentümer, in: AnwZert MietR 18/2018 Anm. 2
- Matthias Pauli: Genehmigung von ohne Beschlussfassung ausgeführten Instandsetzungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum, in: AnwZert MietR 8/2019 Anm. 2
- Matthias Pauli: Die Erstattung von verauslagten Kosten in der verwalterlosen Zweier-Gemeinschaft – das Ende eines Dauerstreits? (zugleich Anm. zu BGH, Urt. v. 26.10.2018 – V ZR 279/17 und BGH, Urt. v. 05.07.2019 – V ZR 149/18), in: AnwZert MietR 3/2020 Anm. 1
- Matthias Pauli: Corona-Krise und WEG: Online-Versammlung im aktuellen und künftigen Recht – Eine Darstellung der aktuellen Rechtslage unter Berücksichtigung des GesRuaCOVBekG und des WEMoG in AnwZert MietR 9/2020, Anm. 2
- Matthias Pauli: WEG-Reform 2020; Die Neuerungen zu der Versammlung der Wohnungseigentümer: AnwZert MietR 21/2020 Anm 1
- Matthias Pauli: Voraussetzung und Ablauf der teilvirtuellen Eigentümerversammlung ZMR 2021, 187
- Matthias Pauli: Anmerkung zu BGH 25.09.2020 – V ZR 288/19, ZWE 2021, 131
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