Grundsätzlich können Autokaufverträge auch wirksam mündlich geschlossen werden. Zu Beweiszwecken ist aber immer zu einem schriftlichen Kaufvertrag zu raten. Der schriftliche Kaufvertrag sollte zumindest das Fahrzeug genau beschreiben und den Kaufpreis angeben. Aber auch wesentliche Nebenabreden wie die Tatsache, ob das Fahrzeug unfallfrei ist, oder Mängel aufweist, sollten im schriftlichen Kaufvertrag festgehalten werden.