Abstammung – worin unterscheiden sich die rechtliche und die biologische Abstammung?

Die rechtliche Abstammung und die biologische Abstammung können übereinstimmen oder auch zwei verschiedenen Personen zugeordnet werden. In der Regel stimmen die rechtliche und die biologische Abstammung überein und werden einer Person zugeordnet.

Da ein Kind, welches während einer bestehenden Ehe geboren wird, immer rechtlich ein Kind des Ehemanns ist, auch wenn es aus einer nicht ehelichen Beziehung der Kindesmutter stammt, fällt in einem solchen Fall die rechtliche und biologische Abstammung auseinander. Genetisch stammt das Kind von dem leiblichen Vater der nichtehelichen Beziehung der Mutter ab. Rechtlich stammt das Kind von dem Ehemann der Kindesmutter ab.

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