Ein Angebot bedeutet im juristischen Sprachgebrauch die Abgabe einer Erklärung, mit der der Erklärende einen Vertragsschluss so konkret anbietet, dass der Adressat diese Erklärung mit einer Zusage annehmen kann. ein Angebot ist bindend und kann nur in einem sehr begrenzten Rahmen zurückgenommen werden. Allerdings ist ein Angebot im juristischen Sinne von dem, was alltagssprachlich als Angebot bezeichnet wird zu unterscheiden: Es kommt darauf an, ob der Erklärende den Willen hat, sich mit der Erklärung rechtlich zu binden. Dies ist bei Prospekten, Kleinanzeigen oder bei Darstellungen auf Internetseiten häufig nicht der Fall, da sich der Erklärende nicht binden will, sondern nur einen zukünftigen Vertragsschluss anbahnen will.