Wir klären Ihre Anliegen rund ums Arbeitsverhältnis
Für Sie als Arbeitnehmer geht es im Arbeitsrecht oft um weit mehr als „nur“ einen Arbeitsplatz. Wir kennen aus unserer langjährigen Arbeit auf diesem Rechtsgebiet die Fragen, Ängste und Nöte, die Sie umtreiben. Deshalb beraten Sie unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht fundiert und empathisch bei allen damit zusammenhängenden rechtlichen Anliegen.
Der Verlust des Arbeitsplatzes ist für viele Arbeitnehmer mit großer Ungewissheit und oft auch Existenzängsten verbunden. Dann braucht es einen starken Partner an Ihrer Seite, der weiß, was es zu beachten und zu tun gilt – sei es beim Kündigungsschutz oder Fragen zu Zeugnis, Urlaub, Vergütung oder betrieblicher Altersvorsorge.
Auch bei den weiteren Anliegen beispielsweise Fragen zu Direktionsrecht, Umsetzung, Versetzung, Abmahnung, Mobbing, Krankheit, Eingruppierung – einfach allem, was Sie im Laufe eines Arbeitsverhältnisses beschäftigen kann – stehen wir Ihnen zur Seite.
Insbesondere zu den allgemein als „Mobbing“ bekannten Fallgestaltungen haben wir über Jahre auf Basis zahlreicher Fallbearbeitungen eigene Vorgehensstrategien entwickelt, die bei Bedarf auch ein „Coaching“ des Mandanten beinhalten und auf nachhaltige, zufriedenstellende und zielführende Lösungen ausgelegt sind.
Vertrauen Sie auf unsere Expertise im Arbeitsrecht
Arbeitsrechts-Themen, zu denen wir Ihnen Antworten liefern
- Abfindung
- Abmahnung
- Arbeitsvertrag; befristeter Arbeitsvertrag
- Arbeitszeit
- Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis
- Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag
- Betriebsarzt
- Betriebsratsarbeit – Betriebsverfassungsgesetzt/-recht
- Betriebsübergänge
- Elternzeit und Elterngeld
- Eingruppierungen
- Homeoffice
- Insolvenz
- Kündigung; Kündigungsschutz
- Kurzarbeit
- Lohnrückstände
- Mindestlohn
- Mutterschutz
- Mobbing am Arbeitsplatz
- Probezeit
- Urlaubsanspruch
- Vergütung
Dr. Ulrich Blang
Sekretariat Leoni Stein
stein@ssbp.de
blang@ssbp.de
0261 91506-52
Kai Dumslaff
Sekretariat Tatjana Hoffmann
hoffmann@ssbp.de
dumslaff@ssbp.de
0261 91506-28
Stefan Schwarz
Sekretariat Melissa Marganus
marganus@ssbp.de
schwarz@ssbp.de
0261 91506-22
Andrea Blang
Sekretariat Leoni Stein
stein@ssbp.de
a.blang@ssbp.de
0261 91506-52
Svenja Faust
Sekretariat Michelle Bach
bach@ssbp.de
faust@ssbp.de
0261 91506-0
Setzen Sie jetzt auf die Besten – es ist Ihr gutes Recht.
Sie suchen einen Rechtsanwalt, in uns finden Sie einen Partner zum Erfolg. Wir melden uns bei Ihnen umgehend
oder rufen Sie, falls gewünscht, zurück
Als Arbeitnehmer haben Sie Rechte, die in Deutschland durch das Arbeitsrecht geschützt werden. Das Arbeitsrecht gilt als Arbeitnehmerschutzrecht und umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die den Arbeitnehmer vor Ausbeutung und Benachteiligung schützen sollen. Es kann jedoch schwierig sein, sich in dieser komplexen rechtlichen Landschaft zurechtzufinden. Deshalb ist es wichtig, sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, der Ihnen dabei hilft, Ihre Rechte und Ansprüche zu verstehen und durchzusetzen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts für Arbeitnehmer.
Wer gilt als Arbeitnehmer?
Die Definition eines Arbeitnehmers ist in der Tat nicht immer einfach, da es verschiedene Kriterien gibt, die bei der Abgrenzung von Arbeitnehmern und Selbständigen berücksichtigt werden müssen.
Arbeitnehmer
Ein Arbeitnehmer ist eine Person, die aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages im Dienst eines anderen (Arbeitgeber) steht und in persönlicher Abhängigkeit arbeitet. Arbeitnehmer sind an Weisungen des Arbeitgebers gebunden und in die betriebliche Organisation eingegliedert. Hier sind einige Merkmale, die einen Arbeitnehmer kennzeichnen:
- Persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber
- Weisungsgebundenheit hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Arbeitsleistung
- Eingliederung in die betriebliche Organisation
- Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber
Selbständige
Selbständige hingegen sind Personen, die ihre Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig ausführen, ohne weisungsgebunden oder in eine betriebliche Organisation eingegliedert zu sein. Sie tragen das unternehmerische Risiko und haben in der Regel mehrere Auftraggeber. Merkmale für Selbständige sind:
- Eigenverantwortliche Tätigkeit
- Freiheit in der Gestaltung von Arbeitszeit, -ort und -art
- Keine Weisungsgebundenheit
- Tragen des unternehmerischen Risikos
- Möglichkeit, mehrere Auftraggeber zu haben
Scheinselbständigkeit
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Selbständiger arbeitet, aber tatsächlich die Merkmale eines Arbeitnehmers erfüllt. Dies kann zu rechtlichen Problemen und Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Um Scheinselbständigkeit zu vermeiden, sollten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer die tatsächlichen Gegebenheiten der Zusammenarbeit prüfen und gegebenenfalls anpassen.
Arbeitnehmer Rechte sind auch an Pflichten gebunden
Arbeitnehmer haben sowohl Rechte als auch Pflichten im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses. Hier sind die wichtigsten Rechte und Pflichten aufgeführt:
Rechte von Arbeitnehmern
- Vergütung der Arbeitsleistung
- Pünktliche und vollständige Zahlung des Entgelts
- Entgeltfortzahlung während Urlaub, Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit
- Ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Recht auf Beschäftigung
- Erholungsurlaub
- Recht auf Pausen zur Prävention von Überarbeitung
- Schriftliche Ausstellung der Lohnabrechnung
- Kündigungsschutz
- Recht auf Gleichberechtigung und Schutz vor Diskriminierung und Belästigung
- Anspruch auf Datenschutz
- Einhaltung des Arbeitsschutzes
- Ausstellung von Verdienstbescheinigungen
- Erhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Haupt- und Nebenpflichten von Arbeitnehmern
Arbeitnehmer haben im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses sowohl Haupt- als auch Nebenpflichten. Hier sind die wichtigsten Pflichten aufgeführt:
Hauptpflichten
Erbringung der vertraglich zugesicherten Arbeitsleistung unter Berücksichtigung von Arbeitsort und -zeit
- Persönliche Leistung der Arbeit
- Pflicht zur Krankmeldung und ggf. ärztliche Feststellung oder Vorlage eines Attestes
- Wettbewerbsverbot (während des Arbeitsverhältnisses)
- Weisungs- und Direktionspflicht (Befolgung der Anweisungen des Arbeitgebers)
- Leistung von Überstunden im vertraglich vereinbarten Rahmen
Nebenpflichten
- Verschwiegenheitspflicht (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen)
- Treuepflicht (Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber)
- Verbot der Bestechlichkeit (keine Annahme von Geschenken oder Vorteilen, die die Unparteilichkeit beeinträchtigen könnten)
- Auskunfts-, Rechenschafts- und Herausgabepflicht (z.B. bei der Übergabe von Arbeitsmitteln oder Informationen)
- Unterlassung von rufschädigenden Mitteilungen (z.B. keine Verbreitung von unwahren oder geschäftsschädigenden Informationen über den Arbeitgeber)
- Schutz des Arbeitgebereigentums (sorgsamer Umgang mit Betriebsmitteln und Ressourcen)
Die Einhaltung dieser Pflichten ist entscheidend für ein erfolgreiches und harmonisches Arbeitsverhältnis.
Arbeitnehmerrecht: Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis
Leistungsstörungen treten auf, wenn Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen oder dagegen verstoßen. Dies kann zu verschiedenen rechtlichen Konsequenzen führen.
Folgen für den Arbeitnehmer
- Abmahnung: Eine Abmahnung ist eine formale Ermahnung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die darauf hinweist, dass sein Verhalten nicht akzeptabel ist und bei Wiederholung weitere Konsequenzen drohen.
- Ordentliche oder Außerordentliche Kündigung: Ordentliche (fristgerechte) Kündigung aufgrund Fehlverhaltens nach Abmahnung. Eine schwere Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung führen.
- Schadensersatz: Der Arbeitgeber kann Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn der Arbeitnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich seine Pflichten verletzt hat und dem Arbeitgeber dadurch ein Schaden entstanden ist. Hier gilt gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht eine Privilegierung zugunsten der Arbeitnehmer, da diese in der Regel für einfache Fahrlässigkeit nicht haften.
Folgen für den Arbeitgeber
- Schadensersatzansprüche: Der Arbeitnehmer kann Schadensersatzansprüche inklusive Verzugszinsen geltend machen, wenn der Arbeitgeber schuldhaft seinen Pflichten nicht nachkommt.
- Zurückbehaltung der Arbeitsleistung: Der Arbeitnehmer darf unter Umständen seine Arbeitsleistung zurückhalten, bis der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Leistung erfüllt hat (§§ 280, 288 BGB).
- Außerordentliche Kündigung: Bei einer schwerwiegenden (vorsätzlichen oder grob fahrlässigen) Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer berechtigt, fristlos zu kündigen (§ 626 Abs. 1 BGB). Dies muss binnen zwei Wochen ab Kenntnis (§ 626 Abs. 2 BGB) geschehen.
Um Leistungsstörungen und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen zu vermeiden, sollten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ihre Rechte und Pflichten kennen.
Nutzen Sie Ihre Rechte im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer mit einem Fachanwalt von SSBP
Im Arbeitsrecht haben Arbeitnehmer viele Rechte, die ihnen häufig nicht bewusst sind. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann ihnen dabei helfen, diese Rechte zu verstehen und auch durchzusetzen. Bei SSBP stehen Ihnen fachkundige Anwälte zur Seite, die sich auf die rechtliche Beratung von Arbeitnehmern spezialisiert haben. Ob es um Fragen zur Kündigung, Urlaub, Zeugnis, zum Arbeitsvertrag oder um Entgelt geht, die Anwälte von SSBP kennen sich aus und setzen sich bedingungslos für Ihre Rechte ein. Nutzen Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten – bei SSBP sind Sie in guten Händen.