Sie kümmern sich um den Erfolg Ihres Unternehmens. Wir unterstützen Sie dabei. Denn dieser hängt nicht nur von wirtschaftlichen Faktoren, sondern ebenso von den arbeitsrechtlichen Regelungen ab. Mit unserem reichen Erfahrungsschatz werden wir sowohl im Individualrecht als auch im kollektiven Arbeitsrecht für Sie tätig. Auch in den Bereichen der Übernahme, Spaltung, Umstrukturierung und Schließung von Unternehmen, Betrieben und Betriebsabteilungen kennen sich unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht bestens aus. Immer an unserer Seite: Unsere Fachanwälte für Handels- Gesellschafts- und Steuerrecht. Gemeinsam bieten wir Ihnen somit schnell und kompetent effektive, sichere und zielführende Lösungsansätze.
Erfahrene Ratgeber im Arbeitsrecht
Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht haben schon zahlreiche Fallgestaltungen verhandelt und erfolgreich zum Abschluss gebracht: Haustarifverträge, Vergütungssysteme, Arbeitszeitregelungen (z. B. Schichtsysteme), Sozialpläne, Interessenausgleiche – alle Arten und Formen, ob betriebliche oder individualrechtliche Vereinbarungen.
Wir setzen uns ein. Zum einen für Arbeitgeber wie Sie, zum anderen auch auf Seiten der Arbeitnehmer beziehungsweise Betriebsräte. Die regelmäßige Arbeit „für die andere Seite“ schärft immer wieder unseren Blick. So wissen wir genau, welche Taktiken und Verhandlungsstrategien zum Ziel führen, unserem obersten Ziel: Eine zeitnahe Lösung, die für alle Seiten zielführend ist.
Das Vorgehen unsere Rechtsanwaltkanzlei aus Koblenz ist jahrelang prozesserprobt und das vor allen Instanzen der Arbeitsgerichte in der Bundesrepublik Deutschland. Im Betriebsverfassungsrecht vertreten wir Sie mit ebenso langjähriger Erfahrung auch vor Einigungsstellen. Hinzu kommt die genaue Kenntnis der Praxis: So kennen wir die Aufgaben eines Personalleiters aus jahrelangen Einsätzen selbst als Personalleiter (Interimsmanager) im Mittelstand.
Alle Fragen des Arbeitsrechts, in denen wir Sie beraten und vertreten
- Beratung im Bereich Betriebsübergäng, Betriebsschließungen, Teilbetriebsschließungen, Massenentlassungen, Umstrukturierungen, Betriebsspaltungen- und Verschmelzungen
- Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Überarbeitung von Arbeitsverträgen
- Handlungshilfen für den Umgang mit Arbeitsverträgen
- Vorbereitung von Kündigungen, Vertretung im Kündigungsschutzprozess
- Vorbereitung und Beratung von Aufhebungsverträgen
- Beratung zu Abmahnungen und zum gerichtsfesten Verfassen von Abmahnungen
- Beratung des Arbeitgebers bei innerbetrieblichem Mobbing oder Mobbingvorwürfen des Arbeitnehmers
- Beratung zum Direktionsrecht (Weisungsrecht) und zu Versetzung, Änderungskündigung
- Beratung und Vertragsgestaltung zum Schutz der Betriebsgeheimnisse
- Beratung zu (nachvertraglichen) Wettbewerbsverboten
- Vertretung deutschlandweit bei allen Prozessen vor den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht
- Beratung bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat
- Beratung bei Verhandlungen mit dem Personalrat
- Betriebsverfassungsfragen und Mitbestimmungsrechte
- Beratung und Begleitung bei der Verhandlung von Sozialplänen, Interessenausgleichen, Betriebsvereinbarungen, Dienstvereinbarungen
- Schlichtung
- Vertretung im Verfahren vor den Einigungsstellen
- Begleitung und Beratung bei Betriebsratswahlen im Unternehmen
- Beratung und Vertretung bei Betriebsübergängen, Verschmelzungen, Abspaltungen und im Insolvenzfall
- Gestaltung und Beratung bei Abschluss von Verträgen mit freiberuflichen Mitarbeitern
- Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Begleitung bei der Verhandlung von Handelsvertreterverträgen
- Kündigung von Handelsvertreterverträgen
Ihre Partner und Anwälte im Arbeitsrecht
Dr. Ulrich Blang
Sekretariat Leoni Stein
stein@ssbp.de
blang@ssbp.de
0261 91506-52
Sekretariat Sabine Metzler
thaler@ssbp.de
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Sekretariat Leoni Stein
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Sekretariat Jasmin Thaler
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Arbeitsrecht Arbeitgeber - wichtige Aspekte zusammengefasst
Im Arbeitsrecht gibt es verschiedene Regelungen und Pflichten, die Arbeitgeber beachten müssen. Einige der wichtigsten Aspekte des Arbeitsrechts für Arbeitgeber sind:
– Arbeitsvertrag: Der Arbeitsvertrag ist die Grundlage des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er sollte klar und eindeutig formuliert sein und alle wesentlichen Bedingungen enthalten, wie z.B. Arbeitszeit, Gehalt, Urlaubsanspruch, Kündigungsfristen und arbeitsvertragliche Pflichten.
– Mindestlohn: Arbeitgeber müssen den gesetzlichen Mindestlohn einhalten. In Deutschland beträgt der Mindestlohn seit dem 1. Januar 2022 €9,60 pro Stunde (Stand: Januar 2022). Die Höhe des Mindestlohns wird regelmäßig angepasst.
– Arbeitszeiten und Pausen: Arbeitgeber müssen die gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeit und Pausenregelung einhalten. In Deutschland beträgt die maximale Arbeitszeit pro Tag 8 Stunden, die auf 10 Stunden verlängert werden kann, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit muss eine Pause von mindestens 30 Minuten gewährt werden.
– Urlaub: Arbeitgeber müssen den gesetzlichen Mindesturlaub gewähren, der in Deutschland für Vollzeitbeschäftigte 20 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche bzw. 24 Arbeitstage bei einer Sechs-Tage-Woche beträgt. Bei Teilzeitbeschäftigten muss der Urlaubsanspruch anteilig berechnet werden.
– Kündigung: Arbeitgeber müssen bei Kündigungen die gesetzlichen Kündigungsfristen und -voraussetzungen beachten. Eine ordentliche Kündigung ist in der Regel an die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen gebunden. Eine außerordentliche (fristlose) Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (siehe § 626 BGB).
– Arbeitsschutz-Arbeitssicherheit: Arbeitgeber sind verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu sorgen. Dies umfasst u.a. die Einhaltung von Arbeitsschutzgesetzen und -vorschriften, die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
– Gleichbehandlung und Diskriminierungsschutz: Arbeitgeber müssen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) beachten und ihre Mitarbeiter vor Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität schützen.
– Datenschutz: Arbeitgeber sind verpflichtet, die personenbezogenen Daten ihrer Mitarbeiter gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen (z.B. Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) zu schützen und zu verarbeiten.
– Betriebsverfassungsrecht: Das Betriebsverfassungsrecht ist für Arbeitgeber von großer Bedeutung, da es die Beziehung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat regelt. Es bestimmt, wie der Betriebsrat auf wichtige Entscheidungen im Unternehmen Einfluss nehmen kann. Die wichtigste Rechtsquelle der Betriebsverfassung ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), in dem die Rechte und Pflichten des Betriebsrates und des Arbeitgebers festgehalten sind.
Wichtige unternehmerische Entscheidungen können nur selten ohne Mitwirken des Betriebsrats getroffen werden2. Wenn die Unternehmensführung ihre Rechte und Pflichten nicht kennt, ergeben sich daraus schnell Einschränkungen im Betriebsablauf und Handlungspotenziale gehen verloren2. Daher ist es für Arbeitgeber unerlässlich, das Betriebsverfassungsrecht zu verstehen und korrekt anzuwenden.
Bei Problemen, Fragen oder Unsicherheiten im Arbeitsrecht für Arbeitgeber stehen wir Ihnen mit unserer exzellenten Expertise und jahrzehntelanger Erfahrung in diesen Bereichen jederzeit zur Verfügung.
Frühzeitige Beratung im Arbeitsrecht für Arbeitgeber durch SSBP zur Vermeidung späterer Probleme
Eine frühzeitige und proaktive Beratung im Arbeitsrecht für Arbeitgeber durch einen Fachanwalt ist wichtig, um spätere Probleme oder Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Hier sind einige Aspekte, auf die Arbeitgeber achten sollten:
1. Arbeitsverträge
– Gestaltung klarer und rechtlich einwandfreier Arbeitsverträge, die alle wichtigen Punkte abdecken.
– Einbeziehung von Klauseln zum Schutz des Unternehmens, wie Geheimhaltungs- oder Wettbewerbsverbotsklauseln.
2. Arbeitszeit und Vergütung
– Sicherstellung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit und Pausenregelung.
– Klare Regelungen zur Vergütung von Überstunden, Nachtarbeit und Bereitschaftsdiensten.
3. Arbeitsbedingungen und Arbeitsschutz
– Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit.
– Schaffung angemessener Arbeitsbedingungen und Förderung einer positiven Arbeitsatmosphäre.
4. Personalmanagement
– Implementierung fairer und transparenter Personalrichtlinien und -verfahren.
– Schulung von Führungskräften in arbeitsrechtlichen Fragestellungen und im Umgang mit Mitarbeitern.
5. Konfliktlösung
– Frühzeitiges Erkennen und Lösen von Konflikten im Arbeitsverhältnis oder rund um das Betriebsverfassungsrecht, um spätere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
– Einsatz von Mediation oder anderen alternativen Streitbeilegungsverfahren bei Bedarf.
6. Kündigungen
– Beratung bei der Planung von Personalabbau, Umstrukturierungen oder Betriebsänderungen.
– Unterstützung bei der Erstellung von Sozialplänen und bei Verhandlungen mit Betriebsräten.
7. Betriebsverfassung
– Überwachung und Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Betriebsratswahlen
– Betriebsübergänge (§ 613a BGB)
– Betriebsstillegungen- Teilbetriebsstillegungen, Betriebsverlegung, Betriebsänderung
-Zusammenschluss oder Spaltung von Betrieben oder Betriebsteilen
-Einführung neuer Personalkonzepte
– Arbeitszeitflexibilisierung, Erstellung Arbeitszeitordnung, Stundenkontenregelungen
– Umstrukturierung
– Rationalisierungskonzepte
Eine frühzeitige Beratung im Arbeitsrecht hilft Arbeitgebern nicht nur, spätere Probleme zu vermeiden, sondern auch ein positives Arbeitsumfeld zu schaffen und rechtliche Risiken zu minimieren.
Richtig handeln als Arbeitgeber: Tipps und Hinweise
Als Arbeitgeber ist es wichtig, sich mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen auseinanderzusetzen und die richtigen Entscheidungen zu treffen. Hier sind einige Tipps und Hinweise, um als Arbeitgeber richtig zu handeln:
1. Klare Regelungen im Arbeitsvertrag
Sorgen Sie für klare Regelungen im Arbeitsvertrag bezüglich leistungsabhängiger Vergütung, Incentives, Urlaubsansprüchen, Krankheitsregelungen und anderen relevanten Aspekten. Dies hilft, Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden.
2. Transparente Kommunikation
Kommunizieren Sie offen und transparent mit Ihren Mitarbeitern über Gehaltsverhandlungen, Beförderungen, Versetzungen und andere personalrelevante Themen. Dies schafft Vertrauen und minimiert Konflikte.
3. Achtung vor betrieblicher Übung
Seien Sie vorsichtig bei der Einführung von Vorteilen und Sonderzahlungen, die regelmäßig und ohne Vorbehalt gewährt werden. Diese können zu einer betrieblichen Übung führen, die eine Verpflichtung zur Zahlung begründet, auch wenn die wirtschaftliche Lage dies nicht mehr zulässt.
4. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Stellen Sie sicher, dass Sie alle gesetzlichen Vorschriften im Zusammenhang mit Arbeitszeit, Pausen, Mindestlohn, Arbeitsschutz und Diskriminierung einhalten. Bei Unsicherheiten ziehen Sie rechtlichen Rat hinzu.
5. Faire und angemessene Entscheidungen
Treffen Sie faire und angemessene Entscheidungen in Bezug auf Gehaltserhöhungen, Beförderungen und Versetzungen. Berücksichtigen Sie dabei die Leistung, Qualifikationen und Erfahrungen Ihrer Mitarbeiter sowie die wirtschaftliche Lage Ihres Unternehmens.
6. Dokumentation und Nachweisführung
Führen Sie eine sorgfältige Dokumentation über Personalentscheidungen, Gehaltszahlungen, Urlaubsansprüche und andere arbeitsrechtlich relevante Aspekte. Dies erleichtert die Nachweisführung bei etwaigen rechtlichen Auseinandersetzungen.
7. Präventive Rechtsberatung
Ziehen Sie bei komplexen arbeitsrechtlichen Fragestellungen oder Unsicherheiten im Zusammenhang mit Personalentscheidungen rechtzeitig einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzu. Eine präventive Rechtsberatung kann helfen, spätere Probleme und rechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
626 BGB Kündigung durch Arbeitgeber – darauf sollten Sie achten
626 BGB regelt die außerordentliche (fristlose) Kündigung im deutschen Arbeitsrecht. Diese Bestimmung gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber. Eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber
Wichtiger Grund: Es muss ein wichtiger Grund vorliegen, der es dem Arbeitgeber unzumutbar macht, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortzusetzen. Beispiele für wichtige Gründe sind:
– Schwere Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten (z.B. Diebstahl, Betrug, unentschuldigtes Fernbleiben von der Arbeit)
– Straftaten gegen den Arbeitgeber oder Kollegen (z.B. Körperverletzung, Bedrohung)
– Illoyales Verhalten oder Rufschädigung des Arbeitgebers
– Wiederholte Abmahnungen wegen ähnlicher Pflichtverletzungen
Interessenabwägung: Der Arbeitgeber muss eine umfassende Interessenabwägung vornehmen, bei der die Interessen beider Parteien (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) sowie die Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden.
Frist zur Erklärung der Kündigung: Die außerordentliche Kündigung muss innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis des wichtigen Grundes erklärt werden (§ 626 Abs. 2 BGB). Andernfalls verliert der Arbeitgeber das Recht zur außerordentlichen Kündigung.
Beachten Sie, dass eine außerordentliche Kündigung immer die letzte Option sein sollte und nur in schwerwiegenden Fällen in Betracht gezogen werden sollte. In vielen Fällen ist es ratsam, vor einer außerordentlichen Kündigung rechtlichen Rat einzuholen, um mögliche rechtliche Risiken zu minimieren.
Nutzen Sie Ihre Rechte im Arbeitsrecht für Arbeitgeber
Das Arbeitsrecht für Arbeitgeber kann oftmals komplex und verwirrend sein. Dennoch es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte als Arbeitgeber kennen und nutzen, um Ihre Interessen bzw. die des Unternehmens zu schützen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei helfen, die rechtlichen Grundlagen zu verstehen und Ihnen Tipps für eine erfolgreiche Umsetzung zu geben. Ob es darum geht, Ihre Mitarbeiter fair zu behandeln oder sich gegen ungerechtfertigte Forderungen zu wehren – ein Fachanwalt für Arbeitsrecht von SSBP kann Ihnen dabei helfen, Ihre Ziele effektiv zu erreichen. Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt.
Unsere FAQ
Für wen gilt das Betriebsverfassungsgesetz in Deutschland?
In Deutschland gibt es ein Gesetz, das für alle Betriebe und Unternehmen gilt, die mindestens fünf ständige Arbeitnehmer haben. Die Rede ist vom Betriebsverfassungsgesetz, das als eine der wichtigsten Rechtsquellen für Arbeitnehmervertretungen gilt. Viele Arbeitnehmer sehen das Betriebsverfassungsgesetz als ein wichtiger Schutzmechanismus an, da es unter anderem die Mitbestimmungsmöglichkeiten von Betriebsräten regelt. Durch regelmäßige Schulungen und Weiterbildungen können Betriebsräte besser darauf vorbereitet werden, ihre Mitbestimmungsfunktionen auszufüllen und sich für die Interessen der Arbeitnehmer einzusetzen. Letztlich trägt das Betriebsverfassungsgesetz dazu bei, die Arbeitsbedingungen in Deutschland zu verbessern und die Mitbestimmungsrechte von Arbeitnehmern zu stärken. Unsere Spezialisten für Betriebsverfassungsrecht leiten regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen zum Betriebsverfassungsrecht.
Gibt es Einschränkungen der Rechte und Pflichten nach dem deutschem Betriebsverfassungsrecht?
Das deutsche Betriebsverfassungsrecht gibt es seit fast 100 Jahren. Es handelt sich um eine Gesetzessammlung, welche die Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei der Organisation von Betrieben beinhaltet. Es gibt Einschränkungen der Rechte und Pflichten für beide Seiten, um eine faire und ausgeglichene Arbeitsumgebung zu schaffen. Arbeitgeber haben z.B. das Recht, das Management der Firma zu bestimmen, aber sie dürfen keine Entscheidungen treffen, die gegen das Gesetz oder die Würde der Arbeitnehmer verstoßen. Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf gesetzliche Regelungen zurückgreifen, um ihre Rechte und Pflichten durchzusetzen.
Was passiert, wenn ein Arbeitgeber gegen eine Bestimmung des Betriebsverfassungsgesetzes in Deutschland verstößt?
Als Arbeitnehmer oder als Betriebsratsmitglied in Deutschland ist es wichtig, dass Sie über die Rechte und Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes Bescheid wissen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Arbeitgeber gegen eine Bestimmung verstößt, sollten Sie schnell handeln, um Ihre Rechte zu schützen. In einem solchen Fall empfiehlt es sich, einen Anwalt für Betriebsverfassungsrecht oder auch einen Rechtsanwalt für Betriebsverfassungsrecht bzw. einen hierauf spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht zu Rate zu ziehen. Diese Experten können Ihnen helfen, die Situation zu bewerten und geeignete Schritte einzuleiten. Wir von SSBP stehen Ihnen jederzeit mit exzellenter Expertise zur Verfügung und unterstützen Sie bei allen Fragen rund um das Betriebsverfassungsrecht.
Arbeitsrecht für Arbeitnehmer – SSBP steht Ihnen zur Seite
Als Arbeitnehmer haben Sie Rechte, die in Deutschland durch das Arbeitsrecht geschützt werden. Das Arbeitsrecht gilt als Arbeitnehmerschutzrecht und umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die den Arbeitnehmer vor Ausbeutung und Benachteiligung schützen sollen. Es kann jedoch schwierig sein, sich in dieser komplexen rechtlichen Landschaft zurechtzufinden. Deshalb ist es wichtig, sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten zu lassen, der Ihnen dabei hilft, Ihre Rechte und Ansprüche zu verstehen und durchzusetzen. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite und beraten Sie in allen Fragen des Arbeitsrechts für Arbeitnehmer.
Wer gilt als Arbeitnehmer?
Die Definition eines Arbeitnehmers ist in der Tat nicht immer einfach, da es verschiedene Kriterien gibt, die bei der Abgrenzung von Arbeitnehmern und Selbständigen berücksichtigt werden müssen.
Arbeitnehmer
Ein Arbeitnehmer ist eine Person, die aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsvertrages im Dienst eines anderen (Arbeitgeber) steht und in persönlicher Abhängigkeit arbeitet. Arbeitnehmer sind an Weisungen des Arbeitgebers gebunden und in die betriebliche Organisation eingegliedert. Hier sind einige Merkmale, die einen Arbeitnehmer kennzeichnen:
– Persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber
– Weisungsgebundenheit hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Arbeitsleistung
– Eingliederung in die betriebliche Organisation
– Entgeltzahlung durch den Arbeitgeber
Selbständige
Selbständige hingegen sind Personen, die ihre Tätigkeit eigenverantwortlich und unabhängig ausführen, ohne weisungsgebunden oder in eine betriebliche Organisation eingegliedert zu sein. Sie tragen das unternehmerische Risiko und haben in der Regel mehrere Auftraggeber. Merkmale für Selbständige sind:
– Eigenverantwortliche Tätigkeit
– Freiheit in der Gestaltung von Arbeitszeit, -ort und -art
– Keine Weisungsgebundenheit
– Tragen des unternehmerischen Risikos
– Möglichkeit, mehrere Auftraggeber zu haben
Scheinselbständigkeit
Scheinselbständigkeit liegt vor, wenn jemand formal als Selbständiger arbeitet, aber tatsächlich die Merkmale eines Arbeitnehmers erfüllt. Dies kann zu rechtlichen Problemen und Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen führen. Um Scheinselbständigkeit zu vermeiden, sollten sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer die tatsächlichen Gegebenheiten der Zusammenarbeit prüfen und gegebenenfalls anpassen.
Arbeitnehmer Rechte sind auch an Pflichten gebunden
Arbeitnehmer haben sowohl Rechte als auch Pflichten im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses. Hier sind die wichtigsten Rechte und Pflichten aufgeführt:
Rechte von Arbeitnehmern
– Vergütung der Arbeitsleistung
– Pünktliche und vollständige Zahlung des Entgelts
– Entgeltfortzahlung während Urlaub, Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit
– Ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
– Recht auf Beschäftigung
– Erholungsurlaub
– Recht auf Pausen zur Prävention von Überarbeitung
– Schriftliche Ausstellung der Lohnabrechnung
– Kündigungsschutz
– Recht auf Gleichberechtigung und Schutz vor Diskriminierung und Belästigung
– Anspruch auf Datenschutz
– Einhaltung des Arbeitsschutzes
– Ausstellung von Verdienstbescheinigungen
– Erhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
Haupt- und Nebenpflichten von Arbeitnehmern
Arbeitnehmer haben im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses sowohl Haupt- als auch Nebenpflichten. Hier sind die wichtigsten Pflichten aufgeführt:
Hauptpflichten
– Erbringung der vertraglich zugesicherten Arbeitsleistung unter Berücksichtigung von Arbeitsort und -zeit
– Persönliche Leistung der Arbeit
– Pflicht zur Krankmeldung und ggf. ärztliche Feststellung oder Vorlage eines Attestes
– Wettbewerbsverbot (während des Arbeitsverhältnisses)
– Weisungs- und Direktionspflicht (Befolgung der Anweisungen des Arbeitgebers)
– Leistung von Überstunden im vertraglich vereinbarten Rahmen
Nebenpflichten
– Verschwiegenheitspflicht (Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen)
– Treuepflicht (Loyalität gegenüber dem Arbeitgeber)
– Verbot der Bestechlichkeit (keine Annahme von Geschenken oder Vorteilen, die die Unparteilichkeit beeinträchtigen könnten)
-Auskunfts-, Rechenschafts- und Herausgabepflicht (z.B. bei der Übergabe von Arbeitsmitteln oder Informationen)
– Unterlassung von rufschädigenden Mitteilungen (z.B. keine Verbreitung von unwahren oder geschäftsschädigenden Informationen über den Arbeitgeber)
– Schutz des Arbeitgebereigentums (sorgsamer Umgang mit Betriebsmitteln und Ressourcen)
– Die Einhaltung dieser Pflichten ist entscheidend für ein erfolgreiches und harmonisches Arbeitsverhältnis.
Arbeitnehmerrecht: Leistungsstörungen im Arbeitsverhältnis
Leistungsstörungen treten auf, wenn Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ihren vertraglichen Pflichten nicht nachkommen oder dagegen verstoßen. Dies kann zu verschiedenen rechtlichen Konsequenzen führen.
Folgen für den Arbeitnehmer
Abmahnung: Eine Abmahnung ist eine formale Ermahnung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die darauf hinweist, dass sein Verhalten nicht akzeptabel ist und bei Wiederholung weitere Konsequenzen drohen.
Ordentliche oder Außerordentliche Kündigung: Ordentliche (fristgerechte) Kündigung aufgrund Fehlverhaltens nach Abmahnung. Eine schwere Pflichtverletzung des Arbeitnehmers kann zur außerordentlichen (fristlosen) Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung führen.
Schadensersatz: Der Arbeitgeber kann Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn der Arbeitnehmer grob fahrlässig oder vorsätzlich seine Pflichten verletzt hat und dem Arbeitgeber dadurch ein Schaden entstanden ist. Hier gilt gegenüber dem allgemeinen Zivilrecht eine Privilegierung zugunsten der Arbeitnehmer, da diese in der Regel für einfache Fahrlässigkeit nicht haften.
Folgen für den Arbeitgeber
Schadensersatzansprüche: Der Arbeitnehmer kann Schadensersatzansprüche inklusive Verzugszinsen geltend machen, wenn der Arbeitgeber schuldhaft seinen Pflichten nicht nachkommt.
Zurückbehaltung der Arbeitsleistung: Der Arbeitnehmer darf unter Umständen seine Arbeitsleistung zurückhalten, bis der Arbeitgeber die vertraglich vereinbarte Leistung erfüllt hat (§§ 280, 288 BGB).
Außerordentliche Kündigung: Bei einer schwerwiegenden (vorsätzlichen oder grob fahrlässigen) Pflichtverletzung durch den Arbeitgeber ist der Arbeitnehmer berechtigt, fristlos zu kündigen (§ 626 Abs. 1 BGB). Dies muss binnen zwei Wochen ab Kenntnis (§ 626 Abs. 2 BGB) geschehen.
Um Leistungsstörungen und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen zu vermeiden, sollten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ihre Rechte und Pflichten kennen.
Nutzen Sie Ihre Rechte im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer mit einem Fachanwalt von SSBP
Im Arbeitsrecht haben Arbeitnehmer viele Rechte, die ihnen häufig nicht bewusst sind. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann ihnen dabei helfen, diese Rechte zu verstehen und auch durchzusetzen. Bei SSBP stehen Ihnen fachkundige Anwälte zur Seite, die sich auf die rechtliche Beratung von Arbeitnehmern spezialisiert haben. Ob es um Fragen zur Kündigung, Urlaub, Zeugnis, zum Arbeitsvertrag oder um Entgelt geht, die Anwälte von SSBP kennen sich aus und setzen sich bedingungslos für Ihre Rechte ein. Nutzen Sie Ihre Rechte und lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht beraten – bei SSBP sind Sie in guten Händen.