Auslagenpauschale – was ist das?

Die Auslagenpauschale soll beispielsweise die Porto- und Telefonkosten die dem Geschädigten nach einem Unfall entstehen decken. Als Auslagenpauschale wird ein Pauschalbetrag gezahlt, was bedeutet, dass der Geschädigte die Auslagen nicht konkret nachweisen muss.

Die Höhe der Auslagenpauschale liegt in der Regel zwischen 20 € und 30 € und wird von Versicherungen und Gerichten in unterschiedlicher Höhe akzeptiert und zugesprochen.

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