Begleitetes Fahren ab 17 – wann beginnt die Probezeit?

Die Probezeit beim begleiteten Fahren ab 17 beginnt mit der Aushändigung der Prüfbescheinigung, sofern sie nicht bereits aufgrund einer zuvor erworbenen Fahrerlaubnis zu laufen begonnen hat. Die Dauer der Probezeit beim begleiteten Fahren ab 17 gegenüber der sonst üblichen Probezeit ändert sich nicht.

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