Das Mindestalter für den Führerscheinerwerb bestimmter Fahrerlaubnisklassen wurde auf 17 Jahre gesenkt. Wer diese Fahrerlaubnis erwirbt, darf jedoch das Fahrzeug bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung einer in der Prüfbescheinigung namentlich eingetragenen Person führen.