Begleitetes Fahren ab 17 – wer darf Begleiter sein?

Grundsätzlich kommen alle Personen als Begleiter in Betracht, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens fünf Jahren Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder einer entsprechenden deutschen, einer EU/EWR- oder schweizerischen Fahrerlaubnis sind und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben.

Start Typing
Schöll Schwarz Breitenbach Rechtsanwälte PartGmbB hat 4,78 von 5 Sternen 154 Bewertungen auf ProvenExpert.com