Nein. Die Sperre ist eine Mindestsperrfrist, während der keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf. Ob die Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperre wiedererteilt wird, hängt davon ab, ob der Antragsteller die Voraussetzungen für die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis erfüllt, insbesondere zum Führen von Fahrzeugen geeignet ist.