Ihr Fachanwalt schafft Klarheit beim Ehevertrag
Eheverträge werden nicht nur im Rahmen einer Trennung oder Scheidung abgeschlossen, sondern können auch als Grundlage vor der Eheschließung für eine dauerhafte Beziehung ausgehandelt und abgeschlossen werden. Wir beraten Sie mit kompetenter Erfahrung hinsichtlich der verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten und auch zu den rechtlichen Grenzen des Ehevertrages
Damit Sie sich keine Sorgen machen müssen
Der Abschluss eines Ehevertrages vor Eheschließung kann in zahlreichen Fällen, wie zum Beispiel im Rahmen einer Selbstständigkeit oder bei vorhandenem Immobilieneigentum, welches mit in die Ehe gebracht wird, sinnvoll und notwendig sein. Das weckt das Bedürfnis nach einem Ehevertrag bei vielen Paaren und es ergeben sich viele Fragen. Wir liefern Ihnen die Antworten.
In einem Ehevertrag kann der gesetzliche Güterstand geregelt werden und zum Beispiel eine Gütertrennung anstatt der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft für die Dauer der Ehe vereinbart werden. Für viele Paare kommt auch die Vereinbarung einer sogenannten modifizierten Zugewinnausgleichsgemeinschaft in Betracht. Diese schließt einzelne Vermögensgegenstände, wie Unternehmensbeteiligungen oder Immobilienvermögen, von einem Zugewinnausgleich bei einer möglichen späteren Trennung oder Scheidung aus.
Bei einem Ehevertrag sollten auch mögliche Unterhaltsansprüche für den Fall einer Trennung und Scheidung geregelt werden. Möglich ist auch für den Fall der Scheidung ein teilweiser oder vollständiger Ausschluss des Versorgungsausgleichs (Rentenausgleich).
Ihr Fachanwalt für Eheverträge
Thomas Rompelberg
Sekretariat Sandra Rosien
rosien@ssbp.de
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