Mit uns bleiben Sie unabhängig

Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht helfen Ihnen, sich gegen unberechtigte Entziehungen oder Auflagen der Führerscheinstelle zu wehren. Außerdem arbeiten wir schon bei Übernahme der Verteidigung im Strafverfahren darauf hin, dass es gar nicht zu der Situation kommt, dass die Führerscheinstelle Ihre Geeignetheit überprüft. Sollte es doch einmal zu einer Entziehung kommen, beraten wir Sie auch dahingehend, wie Sie am schnellsten die Voraussetzungen für eine Wiedererteilung der Fahrerlaubnis schaffen.

In allen Fragen zur Fahreignung an Ihrer Seite

Fast immer, wenn die Führerscheinstelle Kenntnis von Anhaltspunkten erhält, die möglicherweise Ihre Fahreignung beeinträchtigen könnten, kann die Behörde Ihre Fahreignung überprüfen oder Ihnen die Fahrerlaubnis sofort entziehen. Darüber hinaus wird oft die Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen – meist durch eine MPU – überprüft. Dies geschieht, wenn Ihnen im Strafverfahren die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperre für die Neuerteilung festgelegt wurde und Sie dann einen Antrag auf eine neue Fahrerlaubnis stellen.

Ursache für eine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen sind häufig Alkohol- oder Drogenabhängigkeit oder -missbrauch – nicht nur am Steuer. Oft aber auch körperliche oder geistige Mängel infolge des Alters oder von Krankheit. Auch andere Straftaten, wie zum Beispiel Gewaltdelikte, können zu einer Überprüfung der Fahrtauglichkeit führen.

Beste verkehrsrechtliche Beratung durch SSBP

  • Alkolholabhängigkeit/-missbrauch
  • Ärztliches Gutachten
  • Begleitetes Fahren
  • Drogenabhängigkeit/-missbrauch
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Krankheiten
  • Medizinisch-psychologische-Untersuchung (MPU/Idiotentest)
  • Probezeitverlängerung

Ihre Fachanwälte fürs Verkehrsrecht

Christine Brauner-Klaus

Sekretariat Melissa Marganus
marganus@ssbp.de
brauner-klaus@ssbp.de
0261 91506-0

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Dr. Ulrich Blang

Sekretariat Leoni Stein
stein@ssbp.de
blang@ssbp.de
0261 91506-52

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