Wir setzen uns für Sie und Ihre Kinder ein
Gerade in diesem Bereich des Familienrechts ist der gesellschaftliche Wandel deutlich zu erkennen. Die Betreuung der Kinder entspricht heute nicht mehr dem klassischen Rollenverständnis. Es wird nicht mehr in der Regel davon ausgegangen, dass es dem Kindeswohl entspricht, wenn die Kinder von beiden Eltern im gleichen zeitlichen Umfang versorgt und betreut werden (sog. Wechselmodell). Als Eltern sollten Sie zunächst versuchen, eine einvernehmliche Umgangsregelung zu finden. Das zuständige Jugendamt steht Ihnen hier beratend zur Verfügung. Sollte jedoch keine Einigung gefunden werden, können Sie sich auf unseren Fachanwalt für Familienrecht verlassen. Thomas Rompelberg unterstützt Sie bei einer einvernehmlichen Regelung im Interesse der beteiligten Kinder. Gelingt dies nicht, setzt er Ihre Interessen konsequent vor Gericht durch – stets unter Berücksichtigung des Wichtigsten, des Kindeswohls.
Bei allen Fragen zu Sorgerecht, Umgangsrecht und Vaterschaft
Grundsätzlich sollen beide Elternteile auch über die Ehescheidung hinaus das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder behalten. Das Sorgerecht umfasst Teilbereiche, wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht, die Vermögenssorge, die medizinische Versorgung, den schulischen Werdegang und Entscheidungen zur religiösen Einordnung und Entwicklung der Kinder. Sollten Ihre gemeinsamen Entscheidungen als Eltern zum Wohle der Kinder – aus welchen Gründen auch immer, beispielsweise wegen Erkrankung eines Elternteils – nicht möglich sein, unterstützen wir Sie in dem Verfahren zur Erreichung des alleinigen Sorgerechts oder deren Teilbereiche.
Bestehen Zweifel an der Vaterschaft, beraten wir Sie zu den rechtlichen Voraussetzungen zu der Durchführung eines Verfahrens zur Vaterschaftsanfechtung oder Vaterschaftsfeststellung. Wir vertreten Ihre Interessen vor den Familiengerichten, um eine Vaterschaft anzufechten oder diese für ein Kind feststellen zu lassen.
Ihr Fachanwalt für Familienrecht
Thomas Rompelberg
Sekretariat Sandra Rosien
rosien@ssbp.de
rompelberg@ssbp.de
0261 91506-62
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