„Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt“ (Friedrich Schiller, Wilhelm Tell).
Egal ob „böse Nachbarn“, Nachbarwände, Grenzabstände von Pflanzen oder Einfriedungen Sie umtreiben, wir helfen Ihnen bei allen nachbarrechtlichen Fragen rund um Ihre Immobilie.
Das Nachbarrecht/Landesnachbarrecht verknüpft viele Bereiche des Grundstücks-, Immobilien und Baurechts einschließlich Vorschaltung eins obligatorischen Schlichtungsverfahrens durch Schiedsleute. Mit der langjährigen Erfahrung unserer Fachanwälte aus allen Bereichen Immobilienrecht sind Sie für Ihre Anliegen bestens aufgestellt.
Kompetenz für Ihre Rechtsfragen
Nachbarwand/Grenzwand; Was ist erlaubt? Was ist geschuldet, zum Beispiel nach Abriss eines angebauten oder angeschlossenen Gebäudes?
Hochführung von Schornsteinen und Lüftungsschächten
Hammerschlag und Leiterrecht
Duldung von Leitungen
Fenster- und Lichtrecht
Einfriedung
Ableitung von Niederschlagswasser
Grenzabstände und Beseitigungsansprüche bezüglich Pflanzen und Überwuchs
Zuführung „unwägbarer“ Stoffe wie Geruch, Lärm, Erschütterung und dergleichen
Ein Einblick in unsere Leistungen
- Prüfung von Grundstückskaufverträgen
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen bei Arglist (Anfechtung, Rücktritt, Schadensersatz etc.)
- Abwehr und Geltendmachung von sonstigen Schadensersatzansprüchen rund um Grundstück und Immobilie
- Gestaltung und Auslegung von Dienstbarkeiten, insbesondere Geh- und Fahrrechte
Ihre Experten für Grundstücksrecht und Immobilien
Lothar Breitenbach
Sekretariat Petra Schröder
schroeder@ssbp.de
rompelberg@ssbp.de
0261 91506-42
Thomas Rompelberg
Sekretariat Sandra Rosien
rosien@ssbp.de
rompelberg@ssbp.de
0261 91506-62
Sebastian Karla
Sekretariat Petra Schröder
schroeder@ssbp.de
karla@ssbp.de
0261 91506-42
Christoph Schöll
Sekretariat Sandra Höfner
hoefner@ssbp.de
schoell@ssbp.de
0261 91506-48
Matthias Pauli
Sekretariat Christina Dietz
dietz@ssbp.de
pauli@ssbp.de
0261 91506-32
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