Die richtige Entscheidung bei Fehlern im Straßenverkehr
Bei Verkehrsstrafsachen handelt es sich nicht immer „nur“ um eine Beleidigung oder Drängeln. Vielleicht wird Ihnen Nötigung oder Unfallflucht vorgeworfen. Sie sollen ein illegales Autorennen gefahren sein oder betrunken am Straßenverkehr teilgenommen haben. Die Fachanwälte für Verkehrsrecht unserer Kanzlei gehen in allen Straf- und Bußgeldangelegenheiten für Sie vor und schrecken auch vor diesen schwierigen Fällen nicht zurück.
Schnelle Rechtsberatung für den Ernstfall
Eine gute Verteidigung beginnt so früh wie möglich im Ermittlungsverfahren. Deshalb sollten Sie bei einem Fall schnellstmöglich aktiv werden und sich mit unseren Experten für Verkehrsrecht in Verbindung setzen.
Neben Verkehrsstrafsachen verteidigen wir Sie auch im sogenannten allgemeinen Strafrecht und selbstverständlich auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies können zum Beispiel Geschwindigkeits- und Abstandverstöße, als auch die verbotswidrige Benutzung eines Handy oder anderen elektronischen Geräts am Steuer sein. Vor allem in den besonders wichtigen Fällen, in denen ein Fahrverbot droht, können Sie auf die Expertise und langjährige Erfahrung unserer Fachanwälte vertrauen, um dieses abzuwenden oder zumindest abzumildern.
Wir gehen sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im gerichtlichen Verfahren durch alle Instanzen bis zum Bundesgerichtshof für Sie vor. Durch unsere Erfahrung in diesen Rechtsgebieten haben wir schon in vielen auch anfangs aussichtslos erscheinenden Fällen einen Freispruch erster Klasse oder auch einen sogenannten Freispruch zweiter oder dritter Klasse erreichen können.
Sie wurden Opfer einer Straftat im oder auch außerhalb des Straßenverkehrs? Wir setzen Ihre Ansprüche dann sowohl im Zivilverfahren als auch im Rahmen einer Nebenklage oder eines Adhäsionsverfahrens durch.
Wenn Straf- oder Bußgeld droht
Wesentliche Fälle, in denen wir Sie verteidigen und vertreten
- Abstandsverstoß
- Alkoholfahrt
- Autorennen
- Beleidigung
- Bußgeld
- Betrug
- Coronaverstoß
- Diebstahl
- Drängeln
- Drogenfahrt
- Fahrerflucht
- Fahrlässige Körperverletzung / Tötung
- Fahrverbot
- Einbruch
- Fahren ohne Fahrerlaubnis
- Fahrverbot
- Gefährliche Körperverletzung
- Geschwindigkeitsverstoß
- Handyverstoß
- Hausfriedensbruch
- Jugendsachen
- Körperverletzung
- Nötigung
- Raub
- Trunkenheitsfahrt
- Unfallflucht
- Verstoß gegen die Versicherungspflicht
SSBP Spezialisten im Verkehrsrecht
Christine Brauner-Klaus
Sekretariat Jennifer Sauerborn
sauerborn@ssbp.de
brauner-klaus@ssbp.de
0261 91506-22
Dr. Ulrich Blang
Sekretariat Leoni Stein
stein@ssbp.de
blang@ssbp.de
0261 91506-52
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