Wir regeln Ihren Unfallschaden
Falls Sie einen Unfall im Straßenverkehr hatten, gleich ob als Fußgänger, Radfahrer, Fahrer oder Insasse eines Autos oder als anderer Verkehrsteilnehmer, helfen wir Ihnen bei der Regulierung Ihres Unfallschadens. Unsere Fachanwälte für Verkehrsrecht analysieren mit Ihnen gemeinsam den Unfallhergang und nehmen eine Einschätzung der Haftungsquote und Erfolgsaussicht vor.
Bei Unfallsachen setzen Sie auf die Besten
Wir arbeiten mit zuverlässigen Kfz-Sachverständigen zusammen, die Ihren Schaden schnellstmöglich fachmännisch bewerten. Anhand des Gutachtens oder eines Kostenvoranschlags beraten wir Sie zu Reparatur oder Verkauf des Unfallwagens sowie zu den Möglichkeiten der Anmietung eines Ersatzwagens. Wenn durch Ihre schwere Verletzung ein großer Personenschaden (Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungs- oder Unterhaltsschaden) entstanden ist oder der Unfall einen Auslandsbezug hat (Unfall im Ausland und unter Beteiligung eines Ausländers) laufen wir für Sie zur Hochform auf.
Anliegen, zu denen wir Sie beraten
- Abmeldekosten
- Abschleppkosten
- Anmeldekosten
- Auslagenpauschale
- Haftungsquote
- Haushaltsführungsschaden
- Kennzeichenkosten
- Kleidungsschaden
- Mehrwertsteuer
- Mietwagenkosten
- Nutzungsausfall
- Reparaturschaden
- Sachverständigenkosten
- Schmerzensgeld
- Totalschaden
- Unterhaltsschaden
- Verdienstausfall
- Vorhaltekosten
- Vorschaden
- Wertminderung
SSBP Spezialisten für Ihre Unfallsachen
Christine Brauner-Klaus
Sekretariat Jennifer Sauerborn
sauerborn@ssbp.de
brauner-klaus@ssbp.de
0261 91506-22
Dr. Ulrich Blang
Sekretariat Leoni Stein
stein@ssbp.de
blang@ssbp.de
0261 91506-52
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