Unterhaltsansprüche berechnen und durchsetzen
Das Unterhaltsrecht umfasst sowohl Trennungsunterhaltsansprüche während der Trennungsphase als auch nacheheliche Ehegattenunterhaltsansprüche nach Rechtskraft der Ehescheidung. Wir geben Ihnen mit der langjährigen Erfahrung im Familienrecht Orientierung in allen Fragen beim Thema Unterhalt.
Setzen Sie beim Unterhalt auf den Spezialisten
Ehegattenunterhalt
Wir beraten Sie bei der Berechnung der tatsächlichen Unterhaltsansprüche und setzen Ihre Ansprüche gegenüber dem anderen Ehepartner durch. Darüber hinaus beraten wir Sie zu den Möglichkeiten, die Unterhaltsansprüche der Dauer und Höhe nach zu begrenzen.
Kindesunterhalt
Wir berechnen für Sie den zu zahlenden Unterhalt für die gemeinsamen Kinder und machen diese Ansprüche für Sie gerichtlich geltend. Forderungen aus titulierten Ansprüchen ziehen wir für Sie im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein.
Elternunterhalt
Bei pflegebedürftigen Eltern kann es zu einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber den eigenen Eltern kommen. Wir beraten Sie beim Elternunterhalt zu den Voraussetzungen einer möglichen Unterhaltsverpflichtung und unterstützen Sie bei der erforderlichen Auskunftserteilung gegenüber den Behörden. Zuverlässig berechnen wir mögliche Elternunterhaltsansprüche für Sie und erläutern Ihnen Möglichkeiten zur Reduzierung und Begrenzung eventueller Verpflichtungen im Rahmen von Elternunterhalt.
Ihr Experte für Unterhaltsfragen
Thomas Rompelberg
Sekretariat Tatjana Hoffmann
hoffmann@ssbp.de
dumslaff@ssbp.de
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