Sichere und faire Lösungen in Nachfolgefragen - Sie entscheiden selbst, wir helfen Ihnen dabei

Sie haben viele Jahre hart gearbeitet, um Ihrer Familie ein angenehmes Leben zu ermöglichen. Ihre Karriere bzw. Ihr Unternehmen war erfolgreich, es geht langsam auf den Ruhestand zu und Sie beginnen damit über das Thema Nachfolgeplanung nachzudenken.

Wir verstehen Sie. So beraten, vertreten und unterstützen wir Sie als Ihre Partner in allen Belangen des Erbrechts und der Unternehmens- bzw. Vermögensnachfolge. Unsere fachübergreifende Zusammenarbeit innerhalb der Sozietät ermöglicht eine umfassende Rechtsberatung auf höchstem Niveau. Gerade im Rahmen der Vermögens- und Unternehmensnachfolge sind steuerliche und oft auch gesellschaftsrechtliche Tücken und Fallstricke zu beachten.  Die fachübergreifende Bearbeitung durch unsere jeweils ausgewiesenen Experten und Fachanwälte für Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht garantieren Ihnen optimale, rechtsichere Lösungen.

Es ist ein gutes Gefühl zu wissen, dass all Ihre Liebsten versorgt sind. Unser erfahrenes Netzwerk interner und externer Experten wird gemeinsam mit Ihnen einen Nachfolgeplan entwickeln und umsetzen, der auf Ihre persönlichen Anforderungen und Wünsche zugeschnitten

Die beste Beratung für Ihr Vermögen

Wird die Erbfolge/Vermögensnachfolge nicht ausreichend geplant, drohen langwierige Streitigkeiten, kostspielige (erbschafts-)steuerliche Folgen und nicht zuletzt erhebliche Vermögensverluste. Unsere Fachanwälte für Erbrecht, Familienrecht, Steuerecht und Handels- und Gesellschaftsrecht verhindern das. Mit langjährigen Erfahrungen und exzellenter Kompetenz regeln wir gemeinsam mit Ihnen Ihre Angelegenheiten bestmöglich.

Beratung und Vertretung bei der Vermögensnachfolge und im Erbrecht

Vermögende Unternehmer und Privatpersonen sollten darauf achten, ihre Vermögensnachfolge frühzeitig zu sichern. Dies kann besonders effektiv durch lebenszeitige Verfügungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge geschehen. Dabei gilt es, alle steuerlichen Freibeträge, soweit möglich auch mehrfach, geltend zu machen. Auch sind gesellschaftsrechtliche Verträge und letztwillige Verfügungen so aufeinander abzustimmen, dass eine geordnete Übergabe an den geeigneten Nachfolger erfolgen kann. Das übernehmen wir gerne für Sie und zwar fachübergreifend durch unsere jeweils ausgewiesenen Experten und Fachanwälte für Erbrecht, Steuerrecht sowie Handels- und Gesellschaftsrecht.

Jeder Erblasser kann seinen Erben selbst bestimmen. Das kann durch Einzeltestamente, gemeinschaftliches Ehegattentestament oder Erbvertrag erfolgen. Werden letztwillige Verfügungen ohne juristische Unterstützung errichtet, ergeben sich häufig Missverständnisse oder Unklarheiten. Wir helfen Ihnen, die gewollten Regelungen sicher zu gestalten. Dabei beraten Sie unsere Fachanwälte für Erbrecht, Familienrecht, Steuerecht und Handels- und Gesellschaftsrecht umfassend  und helfen bei der Vermeidung von zukünftigen Erbstreitigkeiten und unangenehmen „Steuerüberraschungen“.

Das Pflichtteilsrecht garantiert Abkömmlingen, Eltern sowie Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern eine Mindestbeteiligung am Nachlass. Werden diese Personen enterbt, können Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden. Dies kann gerade im Bereich von Unternehmen zu erheblichen Schwierigkeiten führen, wenn eine geordnete Planung und hierauf basierenden rechtsichere Regelungen dieser Angelegenheiten nicht erarbeitet wurden.  

Pflichtteilsergänzungsansprüche sollen verhindern, dass die durch das Pflichtteilsrecht garantierte Mindestbeteiligung am Nachlass reduziert oder aufgehoben wird. Diesen Ansprüchen kann durch rechtzeitige, gezielte Maßnahmen und Strategien entgegengewirkt werden.

Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir die Lösungen mit denen sich Ihre Vorstellungen und Planungen bestmöglich verwirklichen lassen.

Häufig haben Ehepartner während der Ehe eine gemeinsame Immobilie erworben und sind oft jeweils zur Hälfte Eigentümer des Hausanwesens. Zusätzlich müssen gemeinsame Verbindlichkeiten bedient werden. Unser oberstes Ziel ist, eine ausgewogene Lösung auszuhandeln, die finanziell darstellbar ist. Dabei sollen gemeinsame minderjährige Kinder möglichst nicht aus ihrem gewohnten sozialen Umfeld herausgerissen werden. Dies erfordert oft die Herbeiführung einer vollständigen rechtlichen und wirtschaftlichen Trennung des Eigentums. Unser Fachanwalt für Familienrecht unterstützt Sie darin.

Sollte keine einvernehmliche Lösung gefunden werden können, kommt eine Teilungsversteigerung des Hausanwesens in Betracht. Dabei stellt einer der Miteigentümer, gegebenenfalls auch gegen den Willen des anderen Eigentümers, einen Antrag auf Zwangsversteigerung des Objekts. Nach erfolgter Versteigerung, bei der auch jeder Miteigentümer mitbieten kann, wird der Erlös nach Abzug der Verbindlichkeiten und Kosten zwischen den Ehepartnern aufgeteilt. Wir beraten Sie kompetent zum Verfahren der Teilungsversteigerung, formulieren die erforderlichen Anträge und begleiten Sie zum Termin.

Durch die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann der Erblasser sicherstellen, dass seine letztwilligen Verfügungen auch tatsächlich umgesetzt werden. Regelmäßig verhindert der Testamentsvollstrecker die Schädigung des Nachlasses und schützt minderjährige Erben. Der Testamentsvollstrecker verwaltet den Nachlass, er erfüllt Vermächtnisse, überwacht Auflagen und wickelt Teilungsanordnungen ab. Unsere Fachanwälte für Erbrecht übernehmen diese Rolle kompetent, effektiv, zuverlässig und konsequent.

Bereits zu Lebzeiten kann eine Vertrauensperson zur Verwaltung und Sicherung des Vermögens bevollmächtigt werden. Regelmäßig ersparen Altersvorsorgevollmachten die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers. Durch Bevollmächtigte kann der für den Nachlass gefährliche Zeitraum zwischen dem Tod des Erblassers und Feststellung des Erben beziehungsweise Bestellung eines Testamentsvollstreckers überbrückt werden. Wir beantworten Ihnen dazu alle Fragen.

Wir beraten, vertreten und unterstützen Sie in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Vorrangiges Ziel sind dabei außergerichtliche Regelungen mit bestmöglichen Ergebnissen, um unnötige Gerichtsprozesse und damit einhergehende Verfahrenskosten und persönliche Belastungen zu vermeiden.

Kommt es jedoch zum Prozess, setzen wir uns vehement für Ihre Rechte vor Gericht ein. Wir vertreten Sie in Erbscheinverfahren, in Teilungsversteigerungsverfahren sowie in allen die Unternehmens- und Vermögensnachfolge betreffenden Zivilprozessen.

Ihre Fachanwälte für Vermögensteilung

Rechtsanwalt Breitenbach aus Koblenz

Lothar Breitenbach

Sekretariat Petra Schröder
schroeder@ssbp.de
breitenbach@ssbp.de
0261 91506-42

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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Herr Noviyanti

Guido Noviyanti

Sekretariat Katrin Arzbach
arzbach@ssbp.de
noviyanti@ssbp.de
0261 91506-24

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Fachanwalt für Familienrecht und Eherecht aus Koblenz

Thomas Rompelberg

Sekretariat Sandra Rosien
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0261 91506-62

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