Was versteht man unter einem Direktanspruch und wann besteht ein Direktanspruch?

Direktanspruch bedeutet, dass dem Geschädigten ein direkter Anspruch gegenüber dem Versicherer des Schädigers zusteht, er also bei der Schadensregulierung nicht den „Umweg“ über den Schädiger gehen muss. Der Direktanspruch ist in § 115 VVG geregelt und besteht zum Beispiel bei der Kfz-Haftpflichtversicherung.