Fahreignungsregister – ist eine Einsichtnahme möglich?

Ja, eine Einsichtnahme in das Fahreignungsregister und die dort gespeicherten Daten ist möglich. Auskünfte aus dem Fahreignungsregister erhalten aber nur berechtigte Stellen und der Betroffene selbst bzw. dessen Bevollmächtigter.

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