Sachverständigengutachten – ist ein Gutachten bindend?
Nein. Jede Partei darf auf eigene Kosten einen Gutachter beauftragen, um die Höhe des durch den Unfall entstandenen Schadens zu bestimmen. In bestimmten Fällen erstattet die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten, die zur Ermittlung der Schadenshöhe erforderlich waren.