Schadensersatz gleicht den materiell entstandenen Schaden, also den Sachschaden,  aus. Schmerzensgeld soll den immateriell entstanden Schaden ausgleichen, also den der sich nicht in Geld beziffern lässt. Während der Sachschaden in der Regel ziemlich genau bezifferbar ist, wird das Schmerzensgeld in einer angemessenen Höhe gezahlt. Über die Frage welcher Betrag als Schmerzensgeld  angemessen ist, lässt sich aber trefflich streiten.