Nach der Rechtsprechung sind heimliche Vaterschaftstests rechtswidrig und können rechtlich nicht verwertet werden. Ein heimlicher Vaterschaftstest verletzt immer das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Kindes.
Im Übrigen stellt ein heimlicher Vaterschaftstest über die Abstammung des Kindes seit dem 01.02.2010 eine Ordnungswidrigkeit dar. Dabei spielt es keine Rolle, ob der heimliche Vaterschaftstest durch den Kindesvater, die Mutter oder das Kind durchgeführt worden ist. Das Ordnungsgeld für den Arzt beträgt 3.000,00 € für Vater, Mutter oder das Kind 5.000,00 €.
Die Abstammung ist daher in einem Vaterschaftsanfechtungsprozess zu klären.