Strafverteidiger in Koblenz bei Vorladung und Ermittlungsverfahren
Ein erfahrener Strafverteidiger in Koblenz gehört an Ihre Seite, sobald die Polizei Sie als Beschuldigten vorlädt. Warum so früh? Bereits die Vorladung markiert ein laufendes Ermittlungsverfahren, in dem jede unbedachte Aussage gegen Sie verwendet werden kann. Zu einem polizeilichen Termin müssen Sie als Beschuldigter nicht erscheinen und nichts zur Sache sagen.
Nutzen Sie zuerst Ihr Schweigerecht, bevor Sie sich zu den Vorwürfen äußern. Weil die Akteneinsicht nach § 147 StPO allein dem Verteidiger zusteht, erfahren Sie erst über einen Anwalt, was die Ermittler wirklich in der Hand haben. Vorschnelle Erklärungen lassen sich später kaum zurücknehmen.
Bei SSBP prüft unser Anwalt für Strafrecht Dr. Ulrich Blang Ihren Fall vertraulich und ordnet die Vorwürfe rechtlich ein. Je früher wir eingebunden sind, desto mehr Handlungsspielraum bleibt für Ihre Verteidigung. Ein ortskundiger Strafverteidiger Koblenz kennt zudem die zuständigen Gerichte und Staatsanwaltschaften aus laufender Praxis.
Ihre Fachanwälte im Wirtschaftsstrafrecht

Sekretariat Leoni Stein
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Strafverteidigung Koblenz im Ermittlungs- und Hauptverfahren
Wie läuft eine Strafverteidigung Koblenz über die einzelnen Verfahrensstufen ab? Zunächst begleiten wir Sie durch das Ermittlungsverfahren, in dem die Staatsanwaltschaft Beweise sammelt und über eine Anklage entscheidet. Ziel ist oft schon hier die Einstellung des Verfahrens, bevor es überhaupt zur Anklage kommt. Stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach § 170 Abs. 2 StPO ein, bleibt Ihnen die öffentliche Hauptverhandlung erspart.
Sobald die Staatsanwaltschaft dennoch Anklage erhebt, verlagert sich der Schwerpunkt ins Hauptverfahren vor Gericht. Dort zählen eine geordnete Beweisführung, Anträge zur richtigen Zeit und ein glaubwürdiger Auftritt in der Hauptverhandlung. Eine tragfähige Verteidigungsstrategie entsteht nicht im Gerichtssaal, sondern lange davor.
Auch nach einem Urteil endet die Verteidigung nicht. Weil die Rechtsmittelfristen knapp sind, prüfen wir zügig Einspruch, Berufung oder Revision. Ebenso wichtig bleibt das Strafmaß, etwa die Frage einer Bewährung statt einer Haftstrafe. Über alle Verfahrensstufen hinweg bleiben Sie durchgehend eingebunden und entscheiden mit.
Anwalt für Körperverletzung in Koblenz und weitere Delikte
Als Anwalt für Körperverletzung in Koblenz verteidigen wir bei Vorwürfen, die schnell existenzbedrohend werden. Welche Delikte gehören noch dazu? Neben der Körperverletzung betreuen wir Verfahren wegen Diebstahls, Betrugs, Beleidigung und Vorwürfen aus dem Betäubungsmittelrecht. Jeder Tatvorwurf verlangt eine eigene, auf den Sachverhalt zugeschnittene Strategie.
Ob eine Anzeige, ein Strafbefehl oder eine Anklage vorliegt, entscheidet über das weitere Vorgehen. Bei einer Anzeige wegen Körperverletzung prüfen wir zunächst Notwehr, Einwilligung oder eine mögliche Verfahrenseinstellung nach § 153 StPO. Häufig lässt sich ein Verfahren ohne Hauptverhandlung beenden. Für die Verteidigung werten wir Zeugenaussagen, Verletzungsatteste und Widersprüche in der Ermittlungsakte systematisch aus.
Einen Überblick über unsere weiteren Kompetenzen finden Sie gebündelt auf einer Seite. Bei Personenschäden greifen strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen oft ineinander. Da beides zusammenspielt, koordinieren wir die Verteidigung bei Bedarf mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Schadens- und Versicherungsrecht.
Nach einer Vorladung der Polizei zuerst schweigen und anrufen
Nach einer Vorladung der Polizei entscheidet Ihr Verhalten in den ersten Stunden über vieles. Zwei Grundregeln helfen fast immer, nämlich keine spontanen Angaben zur Sache und die frühe Rücksprache mit einem Verteidiger. Die folgende Übersicht zeigt für typische Situationen die sinnvollste erste Reaktion:
| Situation | Ihre erste Reaktion |
|---|---|
| Polizeiliche Vorladung als Beschuldigter | Termin absagen, nichts zur Sache sagen |
| Festnahme oder Hausdurchsuchung | Ruhig bleiben, sofort Anwalt kontaktieren |
| Strafbefehl im Briefkasten | Frist von 2 Wochen für Einspruch beachten |
| Zeugenvorladung der Staatsanwaltschaft | Erscheinenspflicht, Inhalt vorher klären |
Merken Sie sich vor allem den ersten Punkt, denn zur Sache aussagen müssen Sie als Beschuldigter nie. Nur Angaben zu Ihrer Person sind verpflichtend, alles Weitere bleibt freiwillig. Selbst ein scheinbar harmloses Gespräch am Rande kann später als Beweis dienen.
Und wenn Sie unsicher sind? Rufen Sie im Zweifel Ihren Strafverteidiger in Koblenz an, bevor Sie überhaupt reagieren. So sichern Sie sich Ihre Rechte, ohne sich vorschnell festzulegen.
Persönlicher Ansprechpartner in jeder Phase des Verfahrens
Da Strafverfahren stark belasten, betreut Sie bei SSBP ein fester Ansprechpartner von der ersten Vernehmung bis zum Urteil. Seit 1990 sind wir in Koblenz ansässig, hinter dem Mandat stehen 13 Rechtsanwälte und Fachanwälte aus 10 Rechtsgebieten. Ihre Ansprechperson bleibt über das gesamte Verfahren dieselbe.
Warum ist Vertraulichkeit so wichtig? Im Strafrecht zählt jedes Detail, weshalb wir Ihre Angaben streng schützen. Gerade bei Festnahme oder Durchsuchung kommt es auf schnelle Erreichbarkeit an, deshalb ermöglichen wir kurzfristige Termine. In dringenden Fällen erreichen Sie uns auch außerhalb der üblichen Bürozeiten.
Ein erstes vertrauliches Gespräch klärt Ihre Lage und die nächsten Schritte. Schildern Sie uns Ihren Fall über das Kontaktformular oder rufen Sie direkt an. Ob als Wahlverteidiger oder Pflichtverteidiger Koblenz, Ihr Strafverteidiger Koblenz steht Ihnen bundesweit zur Seite.
