Unfall – bin ich danach zum Hinzuziehen der Polizei verpflichtet?

Nein. Wichtig ist, dass Sie zugunsten der anderen Unfallbeteiligten oder zugunsten des Geschädigten die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs und der Art Ihrer Beteiligung an dem Unfall durch Ihre Anwesenheit oder durch die Angabe, dass Sie an dem Unfall beteiligt waren, ermöglichen, um sich nicht wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort strafbar zu machen. Die Hinzuziehung der Polizei ist insbesondere zu Beweissicherungszwecken sinnvoll.  Ob die Hinzuziehung der Polizei ratsam ist, hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab.

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