Unfall – muss ich anhalten, wenn ich Unbeteiligter bin?

Ja. Als Unfallbeteiligter im Straßenverkehr sind Sie verpflichtet, Feststellungen zu Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug und der Art Ihrer Unfallbeteiligung zu ermöglichen. Anderenfalls machen Sie sich wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort strafbar, wenn sie nicht eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet haben, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen. Im letzten Fall sind Sie allerdings verpflichtet die Feststellungen unverzüglich nachträglich zu ermöglichen.

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