Unfallflucht – wann mache ich mich strafbar?

Wenn Sie sich als Unfallbeteiligter nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernen, bevor Sie, zugunsten der anderen Unfallbeteiligten oder zugunsten des Geschädigten die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeugs und der Art Ihrer Beteiligung an dem Unfall durch Ihre Anwesenheit oder durch die Angabe, dass Sie an dem Unfall beteiligt waren, ermöglicht haben, oder nach den Umständen angemessene Zeit gewartet haben, ohne dass jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen.

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