Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung

Wann gilt ein Versicherungsfall als eingetreten?

Ein Versicherungsfall in der Rechtsschutzversicherung tritt in dem Zeitpunkt ein, in dem der Gegner gegen Rechtsvorschriften oder Verpflichtungen verstoßen haben soll. Im Arbeitsrecht auf Seiten des Arbeitnehmers tritt der Versicherungsfall zum Beispiel, durch den Ausspruch einer Kündigung durch den Arbeitgeber, ein. Für den Arbeitgeber tritt der Versicherungsfall durch das Fehlverhalten des Arbeitnehmers, dass die arbeitsrechtliche Maßnahme auslöst, ein. Im Einzelfall kann die Frage, wann der Versicherungsfall eingetreten, ist schwierig zu beantworten sein, insbesondere bei dem Vorliegen eines sogenannten Dauerverstoßes

Gibt es Rechtsschutz in Strafsachen?

Rechtsschutz in Strafsachen gibt es in Verkehrsstrafsachen (z.B. Nötigung im Straßenverkehr) und in Strafsachen, die nur fahrlässig begangen werden können (z.B. fahrlässige Körperverletzung). Die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung in Strafsachen richtet sich nach dem Tatvorwurf und nicht nach dem Ergebnis. Im Falle einer Verurteilung wegen einer straßenverkehrsrechtlichen Vorsatztat, kann die Rechtsschutzversicherung die an den Verteidiger gezahlten Gebühren aber, anders als in Ordnungswidrigkeitensachen wieder zurückfordern.

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