Das eingetragene Design (bis zum 31.12.2013: „Geschmacksmuster“) schützt die Form oder farbliche Gestaltung des Produkts. Das Design ist für die Kaufentscheidung ein wichtiger Faktor, bei geringen funktionalen Unterschieden und sinkender Nutzungsdauer der vergleichbaren Produkte. Letztlich ist die konkrete Gestaltung das erste für den Verbraucher wahrnehmbare Unterscheidungsmerkmal und oftmals die Form- und Farbgebung entscheidend für die Produktbindung.