Gemäß EU-Verordnung Nr. 1151/2012 können für bestimmte Agrarprodukte und Lebensmittel geschützte geographische Angaben (g.g.A.), z.B. „Thüringer Rostbratwurst“, oder geschützte Ursprungsbezeichnungen, z.B. „Odenwälder Frühstückskäse“, auf Antrag bei dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) registriert werden.