Das Kartellrecht ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Es schützt den strukturellen Wettbewerb, soll freien Leistungswettbewerb gewährleisten und Monopole, wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sowie abgestimmte Verhaltensweisen der Wettbewerber verhindern.