Was versteht man unter Kartellrecht?

Das Kartellrecht ist im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Es schützt den strukturellen Wettbewerb, soll freien Leistungswettbewerb gewährleisten und Monopole, wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen sowie abgestimmte Verhaltensweisen der Wettbewerber verhindern.

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