Im Gegensatz zum Medienrecht umfasst das Informationstechnologierecht (IT-Recht) das Recht der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Vertragsbeziehungen zu den unterschiedlichen Providern. Es behandelt die technische Übermittlung von Inhalten, das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, v.a. das Recht der Telekommunikation und deren Dienste, das Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien, einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie die berufsspezifischen Besonderheiten und Bezüge zu dem Immaterialgüterrecht, etwa im Fall der Marken der Bezug zum Domainrecht.