Das Medienrecht betrifft die Regelungen privater und öffentlicher Information und Kommunikation. Dabei beschäftigen sich die Normen mit den gewährleisteten Freiheiten der Medien, etwa Presse, Rundfunk (Radio und Fernsehen), Film und Internet (Telemedien). Ein Zweck des Medienrechts ist die Sicherung der Meinungsvielfalt, die Gewährleistung der allgemein zugänglichen Kommunikationsinfrastruktur, der Schutz der Empfänger der Medieninhalte, aber auch der Schutz geistigen Eigentums. In der Praxis bedeutet es jedoch oftmals um Verletzungen des Presserechts und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts im Kampf der Meinungen.