Marken zählen wie auch Patente zum geistigen Eigentum und stellen insbesondere je nach Bekanntheit und Intensität der Benutzung einen Vermögenswert dar. Der Inhaber der Marke erwirbt mit der Eintragung das alleinige Recht, diese für die beanspruchten Waren und/ oder Dienstleistungen zu benutzen. Er kann die Marke auch veräußern oder an ihr ein Nutzungsrecht per Lizenzvertrag einräumen.