Kartellrecht: Was ist verboten?

Verboten sind insbesondere Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Hiervon gibt es Ausnahmevorschriften, wie die Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften. Weitere grundlegende Verbote sind der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, die unbillige Behinderung und die sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung, auch durch marktstarke Unternehmen im Verhältnis zu den von ihnen abhängigen Unternehmen.

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