Neben dem Schutz der Mitbewerber kommt das Lauterkeitsrecht dem Verbraucher und dem Allgemeininteresse an einem unverfälschten Wettbewerb zugute. Beispiele hierfür sind insbesondere Werbemaßnahmen, wie die überwiegend verbotene E-Mail-, Telefax-, SMS- und Telefonwerbung, welche ohne Einwilligung erfolgen.