Wer wird vom Wettbewerbsrecht geschützt?

Neben dem Schutz der Mitbewerber kommt das Lauterkeitsrecht dem Verbraucher und dem Allgemeininteresse an einem unverfälschten Wettbewerb zugute. Beispiele hierfür sind insbesondere Werbemaßnahmen, wie die überwiegend verbotene E-Mail-, Telefax-, SMS- und Telefonwerbung, welche ohne Einwilligung erfolgen.

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