Die Übertragung erfolgt normalerweise durch einen ausführlichen Lizenzvertrag, welcher insbesondere Regelungen dazu trifft, ob ausschließliche oder einfache Rechte eingeräumt werden und ob diese räumlich, zeitlich oder medial eingeschränkt werden. Zu berücksichtigen sind dabei auch gesetzliche Normen, von denen vertraglich nicht abgewichen werden kann.