Die Ermittlungen selbst können nicht verhindert werden. Jedoch kann durch ein Datenschutz-Audit überprüft werden, ob alle erforderlichen Maßnahmen im Unternehmen getroffen wurden. Hierzu gehört u.a. die Schulung der Mitarbeiter, das Erstellen von laufenden Dokumentationen über datenschutzrechtlich relevante Vorgänge, die Überprüfung von Marketingmaßnahmen unter Nutzung von Kundendaten und die Handhabung des Arbeitnehmerdatenschutzes. Gerpüft werden muss auch, ob die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergriffen wurden.