Durch Eintragung des Musters beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) entsteht der höchstens 25 Jahre ab Anmeldetag dauernde Schutz. Der Inhaber des Geschmacksmusters kann gegen jede Gestaltung vorgehen, die beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck wie das eingetragene Design erweckt.