Wie werden „Geographische Herkunftsangaben“ geschützt?

Die Prüfung des Antrags auf Eintragung einer geographischen Angabe oder einer Ursprungsbezeichnung erfolgt zweistufig, zuerst durch das DPMA und sodann durch die EU-Kommission, welche auch die Eintragung vornimmt.
Start Typing
Schöll Schwarz Breitenbach Rechtsanwälte PartGmbB hat 4,78 von 5 Sternen 152 Bewertungen auf ProvenExpert.com