Überwiegend dient die Marke der Kennzeichnung einer Ware oder Dienstleistung eines Unternehmens. Sie müssen geeignet sein, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden, damit sie durch Eintragung in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) ihre Schutzwirkung voll entfalten können. Solche Zeichen sind bspw. Worte, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, bzw. Kombinationen hiervon, aber in Ausnahmefällen auch Farben und Hörzeichen.