Corona beim Kind – Schulunfall und somit BG-Fall

Corona beim Kind – Schulunfall und somit BG-Fall?

Eine Corona-Infektion kann unter gewissen Voraussetzungen als Schulunfall angesehen werden.

Sollte die Infektion als ein solcher anerkannt werden, so hat dies -insbesondere auf die zum größten Teil noch unbekannten Auswirkungen von Long Covid- nicht unbeachtliche Vorteile. Die Berufsgenossenschaft (BG), welche im Falle eines Schulunfalles eintrittspflichtig ist, zahlt mehr als die Krankenkasse. So zahlt die BG alles, was geboten ist, also jeden Heilversuch und jede Reha-Maßnahme. Die Krankenkasse zahlt hingegen nur, was medizinisch notwendig ist.

Ist also wahrscheinlich, dass eine Corona-Infektion auf der Arbeit oder in der Schule erfolgt ist, so sollte dies auf jeden Fall -rein vorsorglich- der BG gemeldet werden.

In der Schule, bzw. auf der Arbeit befindet man sich, wenn man sich an der Schule oder auf der Arbeit unmittelbar befindet, sowie auf dem Weg dorthin und zurück.

Voraussetzung für eine Anerkennung als BG-Fall ist, dass in der Schule oder auf der Arbeit nachweislich ein intensiver Kontakt mit einer mit dem durch das Coronavirus infizierten Person stattgefunden hat.

Dies kann man wiederum belegen durch eine entsprechende Erklärung der Lehrkräfte bzw. der Schule selbst. Die eigene Infektion ist dann durch einen zeitnahen PCR-Test nachzuweisen.

Ein Blick nach Nordrhein-Westfalen zeigt, dass dort bis einschließlich Dezember 2021 332 Anzeigen von Corona-Infektionen als Schulunfall bei der BG eingegangen sind und immerhin in 90 Fällen die Infektion als Schulunfall anerkannt wurde. In Berlin wurden von 123 Unfallanzeigen 9 als Schulunfall anerkannt.

Es ist somit auf jeden Fall ratsam -rein vorsorglich und gerade im Hinblick auf Long Covid- eine Corona-Infektion der BG zu melden.

Mitgeteilt von RA Christine Brauner-Klaus

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